Wohn- und Heizkostenzuschuss: bisher schon 150.000 Haushalte mit 400 Euro unterstützt

Knapp 60 Millionen Euro wurden bisher an Wohn- und Heizkostenzuschuss aus Bundesmitteln in der Steiermark ausgeschüttet. Knapp 150.000 Haushalte haben die Zahlung von 400 Euro bereits erhalten. Noch bis 30. November ist es möglich, online Anträge auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes zu stellen. Voraussetzung für den Wohn- und Heizkostenzuschuss ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark sowie ein Haushaltsjahreseinkommen unter 40.045 Euro netto im Jahr 2022. Insgesamt hat der Bund 94,4 Millionen für die Steiermark zur Verfügung gestellt.

Landeshauptmann Christopher Drexler, Landesrätin Simone Schmiedtbauer © STVP/Erwin Scheriau

Anspruchsberechtigt sind somit auch die allermeisten Studierenden in der Steiermark, wenn ihr Hauptwohnsitz in unserem Bundesland liegt und sie in einem Studierendenheim beziehungsweise in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung wohnen. Um möglichst viele der 60.000 Studierenden in der Steiermark zu erreichen, gibt es auch eine Informationsoffensive des Landes gemeinsam mit Studierendenvertreterinnen und -vertretern und der Österreichischen Hochschülerschaft.

Alle Interessierten müssen einen Online-Antrag unter  www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at oder  www.soziales.steiermark.at stellen.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Mit der bis Ende November verlängerten Antragsfrist wollen wir noch mehr Steirerinnen und Steirer erreichen und unterstützen. Denn der Wohn- und Heizkostenzuschuss ist eine weitere gezielten Maßnahme, um die Teuerung für Steirerinnen und Steirer ein Stück weit abzufedern.“

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Unser Ziel war und ist es möglichst vielen Steirerinnen und Steirern diese Unterstützung zu ermöglichen. Daher ist die Erhöhung der Einkommensgrenze eine gute und wichtige Maßnahme.“

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Viele Steireinnen und Steirer sind bei Wohnen und Energie von der Teuerung betroffen, dazu zählen auch viele Studierende, die diesen Heizkostenzuschuss ebenfalls erhalten. Um möglichst vielen Menschen einen Antrag zu ermöglichen, haben wir den Antragsfrist verlängert und die Einkommensgrenze um 10.000 Euro erhöht.“

Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer: „Ich freue mich, dass auch Dank der Ausweitung der Kriterien bereits 150.000 steirische Haushalte vom Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes profitiert haben und damit in Zeiten der Teuerung unbürokratische und schnelle Unterstützung erhalten.“

Bis Ende November sind Anträge noch möglich:

  • Antragsfrist bis Ende November verlängert
  • Einkommensgrenze (Haushalt im Jahr, netto 2022): 40.045 Euro
  • Zuschuss muss online beantragt werden
  • Personen ohne Online-Zugang werden – wie beim Heizkostenzuschuss des Landes – von Gemeinden und Städten unterstützt und können dort den Antrag einbringen
  • Antragsfrist endet am 30. November 2023
  • Auszahlung bis spätestens 31. Dezember 2023
  • Bei Fragen steht die Hotline unter 0800 800 262 zur Verfügung

Die erste Tranche wurde im Juni abgewickelt:

  • 39.087 Haushalte und damit 86.000 Personen haben 400 Euro bereits in der Tranche 1 bekommen – das sind Bezieherinnen und Bezieher von Sozialunterstützung, Wohnunterstützung sowie des Heizkostenzuschusses des Landes

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