Pflegereform II bringt zahlreiche Verbesserungen für Pflegende und Pflegebedürftige

Mit dem zweiten Teil der Pflegereform schafft unsere Bundesregierung höhere Förderungen und mehr Qualität für die 24-Stunden-Betreuung, eine leichtere Anerkennung und mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie notwendige Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß begrüßt die neuen Maßnahmen der Bundesregierung © Foto Alexandra Weiz

Der zweite Teil der Pflegereform konzentriert sich auf strukturelle Verbesserungen für alle jene, die Pflege leisten. Er umfasst 18 Maßnahmen für alle Bereiche – von Betreuung bis Pflege. Dafür stellt unsere Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode über 120 Millionen Euro zur Verfügung. Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger präsentierten das neue Paket am Mittwoch, 25. Mai 2023, im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Schwerpunkte sind Verbesserungen bei der 24-Stunden-Betreuung und bessere Rahmenbedingungen für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie für pflegende Angehörige.

Maßnahmen im Überblick

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • 24-Stunden-Betreuung: Die Förderung wird erneut um 25 Prozent auf 800 Euro pro Monat erhöht. 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer können mehrere Personen betreuen, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Zusätzliche Hausbesuche sorgen dafür, dass die Qualität der Betreuung sichergestellt ist.
  • Gesundheits- und Krankenpflegeberufe: Diplomiertes Pflegepersonal erhält mehr Kompetenzen. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht. Die Höherqualifizierung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -krankenpfleger wird erleichtert.
  • Pflegende Angehörige: Der Angehörigenbonus wird erweitert. Damit erhalten 22.500 Personen zusätzlich diesen Zuschuss von 750 Euro in diesem und 1500 Euro ab dem kommenden Jahr. Die Zahl der kostenlosen Angehörigengespräche wird auf 10 Einheiten pro Jahr verdoppelt. Für Eltern gibt es Rechtsanspruch auf Pflegekarenz während der Begleitung bei einer Reha ihrer Kinder.

„Pflege geht uns alle an. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Systems, damit alle davon profitieren: Die Gepflegten, die Angehörigen und auch die vielen Mitarbeiter, denen wir zu Dank verpflichtet sind. Denn Angehörige und Mitarbeiter im Pflegebereich leisten Gewaltiges“, so Klubobmann August Wöginger zu den neuen Reformen.

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß begrüßt neue Maßnahmen

Auch unsere Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß zeigt sich über die neuen Maßnahmen unserer Bundesregierung erfreut: „Es braucht gerade jetzt schnelle Lösungen in der Pflege. Ich bin froh, dass der Bund den langjährigen Forderungen der Länder nachkommt, wie der Erhöhung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, der Kompetenzerweiterung für DGKPs sowie Erleichterungen bei den Nostrifikationen. Nichtsdestotrotz muss der Pflegeberuf weiter attraktiviert werden – dies kann nur im gemeinsamen Austausch zwischen Ländern und Bund gelingen!“

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