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Unser Maßnahmenpaket für die steirische Elementarpädagogik

Wir investieren 270 Millionen in die Zukunft unserer Kinder!

Für uns ist klar: Die Kinderbildung und Kinderbetreuung ist ein wesentlicher Baustein für die Zukunft unserer Steiermark. Wir wollen uns den neuen, teils großen Herausforderungen, mit denen wir in der Elementarpädagogik konfrontiert sind, selbstbewusst und voller Zuversicht stellen, bestmöglich meistern und unseren Kindern so eine chancenreiche Zukunft ermöglichen!

Dahingehend haben wir bereits im August 2022 ein großes Maßnahmenbündel für die Elementarpädagogik präsentiert und zum Teil auch schon erfolgreich umgesetzt. Dieser neue Gesetzesentwurf wurde nun überarbeitet und von unserer Landesregierung sowie dem steirischen Landtag beschlossen.

Mit unserem umfassenden Maßnahmenpaket wollen wir Gruppen sukzessive verkleinern, eine landesweite Sozialstaffelung für Kinderkrippen einführen und insbesondere eine größere Flexibilität im täglichen Betrieb ermöglichen. Dafür werden wir in den kommenden fünf Jahren zusätzlich 270 Millionen Euro in unsere steirische Kinderbildung und Kinderbetreuung investieren und schaffen damit wichtige Grundlagen für die Zukunft unserer Kinder und für die Zukunft unserer Steiermark.

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir wichtige Grundlagen für die Zukunft der Kinder und für die Zukunft der Steiermark.“

Landeshauptmann Christopher Drexler
und Landesrat Werner Amon

Wir erhöhen die Gehälter und schaffen ein einheitliches System

Wir heben in der Steiermark nicht nur deutlich die Gehälter, sondern schaffen damit gleichzeitig ein einheitliches System. Das bedeutet, es ist auch egal, bei welchem Träger die Pädagoginnen und Pädagogen angestellt sind.

Das bedeutet konkret für Angestellte:
  • Im Schnitt erhöhen sich die Gehälter um 250 Euro brutto/Monat in der gesamten Steiermark.
  • Pädagoginnen und Pädagogen im Gemeindedienstrecht verdienen durchschnittlich 417 Euro brutto mehr, Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer 507 Euro brutto mehr.
  • In privaten Einrichtungen erhöht sich das Einstiegsgehalt auf 2.306,70 Euro brutto statt bisher 1.849,00 Euro brutto.

Investitionen in unsere Kinder sind Investitionen in die Zukunft unserer Steiermark

Mit der 15.000 Euro-Prämie für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen haben wir bereits notwendige Schritte aus dem Maßnahmenpaket umgesetzt und können erste wichtige Erfolge verbuchen.

Von der 15.000 Euro-Prämie profitieren all jene, die sich verpflichten, für zumindest drei Jahre im Dienst einer Elementarpädagogischen Einrichtung zu arbeiten. So konnten wir bereits 441 Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, darunter Wieder-, Neu- aber auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, gewinnen. 

Durch den Bonus schaffen wir notwendige Anreize, die dazu motivieren sollen, den Beruf der Elementarpädagogin oder des Elementarpädagogen zu ergreifen und reagieren damit auf den landesweit wachsenden Personalbedarf in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Wir wollen in die Zukunft unserer Kinder investieren und Eltern sowie Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen bestmöglich entlasten. Mit unseren Maßnahmen für die steirische Elementarpädagogik wollen wir aktuelle Herausforderungen nachhaltig bewältigen und so unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder aktiv gestalten!

Neben der notwendigen Einführung der Sozialstaffel für Unter-Dreijährige sowie der Evaluierung der Fachaufsicht, werden wir folgende Maßnahmen setzen:

Unser Paket für unsere Kinder

Stufenweise Senkung der Gruppengröße​

Bis zum Kinderbetreuungsjahr 2027/28 senken wir jährlich um ein Kind die Gruppenzahl von 25 auf 20 Kinder. Außerdem ist alternativ dazu der Einsatz einer zusätzlichen Kinderbetreuerin oder eines zusätzlichen Kinderbetreuers möglich. Um weiterhin Flexibilität gewährleisten zu können, wird eine geringfügige Überschreitung weiterhin möglich sein.

Finanzieller Aufschlag bei überschneidendem Einsatz

In einem einstündigen Zeitraum vorwiegend um die Mittagszeit, wird es zukünftig möglich sein, freiwillig zwei Elementarpädagoginnen und -pädagogen gleichzeitig einzusetzen. Als Anreiz, um diese pädagogisch sehr wertvolle Maßnahme umzusetzen, schaffen wir für diesen überschneidenden Einsatz eine eigene Förderschiene!

Entlastungen für Tageseltern und Gemeinden

Der Arbeitsplatz von Tageseltern wird zukünftig auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten möglich. Die Überbrückungshilfe für Tageseltern, also die Förderung bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung, wird zudem gesetzlich verankert!

Längeres Verbleiben in Kinderkrippen für entwicklungs­verzögerte Kinder

Nachweislich entwicklungsverzögerte Kinder können in Zukunft bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres, in welches der vierte Geburtstag des Kindes fällt, in der Krippe bleiben. Damit wollen wir eine individuell bestmögliche Entwicklung für betroffene Kinder gewährleisten.

Erleichterungen bei der Gruppen­zusammenlegung

Auch bei der Gruppenzusammenlegung wird es zukünftig Erleichterungen geben: Im Bedarfsfall können Gruppen gleicher Einrichtungsart zukünftig in Anwesenheit einer Pädagoginnen bzw. eines Pädagogen an Tages- und Wochenrandzeiten zusammengelegt werden. Zu Randzeiten und im Fall einer vorhergesehenen Minderausstattung kann eine pädagogische Hilfskraft eingesetzt werden. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogische Kindergärten und Heilpädagogische Horte.

Neue Vertretungsregelung für das Betreuungspersonal

Bei einem Ausfall des Betreuungspersonals wird für die Dauer von sechs Wochen zukünftig auch der Einsatz von zwei geeigneten Aufsichtspersonen möglich sein. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogischer Kindergarten und Heilpädagogische Horte.

Erleichterungen bei den Raumerfordernissen

Zukünftig wird ein Abgehen von den vorgegebenen Flächen in begründeten Fällen möglich, und nur mehr ein Kleingruppenraum für drei Gruppen verschiedener Einrichtungen erforderlich sein.

Kürzung der Personalförderung im Falle einer Minderausstattung

Derzeit wird ab dem ersten Tag der Minderausstattung mit Personal die gesamte monatliche Personalförderung gekürzt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Förderkürzung nur mehr in Ausnahmefällen als Ermessensentscheidung unserer Landesregierung getroffen werden kann.

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