Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Regierungsfraktionen bringen gemeinsamen Antrag für ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam ein.
Die steirischen Regierungsfraktionen von FPÖ und ÖVP haben heute einen gemeinsamen Antrag für ein eigenes Verbotsgesetz gegen den politischen Islam und den religiös motivierten Extremismus in den zuständigen Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark eingebracht. Ziel ist es, die Landesregierung aufzufordern, an die Bundesregierung heranzutreten, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzulegen. Der Antrag wird im Rahmen der kommenden Ausschusssitzungen erstmals behandelt und soll anschließend im Landtag beschlossen werden.
Ausgangspunkt des Vorstoßes ist das eindeutige Lagebild der Sicherheitsbehörden. Strukturen der Muslimbruderschaft und verwandter Organisationen versuchen seit Jahrzehnten, unter dem Deckmantel von Vereinen sowie Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen Einfluss auf staatliche und zivilgesellschaftliche Strukturen zu nehmen. Beide Fraktionen betonen dabei ausdrücklich, dass sich ein Verbotsgesetz nicht pauschal gegen Muslime richtet, sondern gegen jene, die den Glauben als Vehikel für einen politischen Macht- und Deutungsanspruch missbrauchen. Die friedliche Ausübung des islamischen Glaubens bleibt durch Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK und das Islamgesetz geschützt.

ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer betont: „Ich will keine staatliche Ordnung nach islamischen und demokratiefeindlichen Werten. Die Scharia ist mit Gleichberechtigung, Freiheit, Demokratie sowie dem Rechtsstaat schlicht nicht vereinbar. Der politische Islam ist die größte Gefahr für unsere Art zu leben und für unser gesellschaftliches Miteinander. Wer Religion als Deckmantel missbraucht, um unsere Demokratie und unser Wertesystem zu untergraben, stellt sich außerhalb unseres gesellschaftlichen Fundaments, daher ist ein Verbot unumgänglich!“
Der Antrag sieht insbesondere ein Organisations- und Betätigungsverbot für islamistische oder religiös extremistische Vereine, Netzwerke und sonstige Zusammenschlüsse vor, deren Tätigkeit auf die Beseitigung oder Aushöhlung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet ist. Ergänzend sollen eine behördliche Auflösung samt Vermögenseinziehung ermöglicht, die Verbreitung einschlägiger Propaganda sowie die unmittelbare und mittelbare Finanzierung solcher Strukturen aus dem In- und Ausland wirksam unter Strafe gestellt und die Tätigkeit ausländischer Prediger und Propagandisten dieser Ideologie in Österreich untersagt werden. Mit diesem Vorstoß unterstützen die steirischen Regierungsfraktionen ausdrücklich die auf Bundesebene angekündigte Initiative für ein Verbot des politischen Islam und setzen ein klares Signal für den Schutz jener, die unter extremistischen Strukturen unmittelbar leiden – insbesondere Frauen, Mädchen und Jugendliche.



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