Energiezukunft Steiermark: Impulse aus der Energie-Enquete. „Jetzt handeln für die Energieversorgung von morgen!

(Graz, 18. Juni 2026) – Im Dezember 2025 fand die Energie-Enquete des Landtages Steiermark statt. Einen Tag lang beleuchteten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Industrie und Energiewirtschaft die zentralen Chancen und Herausforderungen für die zukünftige Energieversorgung. Ziel war ein faktenbasiertes Bild der steirischen Energielandschaft. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden nun von Regierungsfraktionen in den Landtag gebracht.

„Energie ist die Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Stabilität und ökologische Nachhaltigkeit“, so ÖVP-Energiesprecher Franz Fartek und führt aus: „Im Regierungsprogramm haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und die Treibhausgasemissionen reduzieren. Gleichzeitig sichern wir eine stabile Energieversorgung im Zukunftsland Steiermark – für die Steirerinnen und Steirer und für den Wirtschaftsstandort. Wir müssen jetzt handeln, um die Versorgung in der Zukunft zu sichern!“

Energiesprecher Franz Fartek und Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer © StVP-Klub
Energiesprecher Franz Fartek und Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer © StVP-Klub

Erste Fortschritte sind bereits erzielt worden. Die Voraussetzung für alle weiteren Schritte bilden leistungsfähige, effiziente und sichere Strom- und Wärmenetze. Diese müssen weiter ausgebaut werden. Nur so kann der künftige Energiebedarf gedeckt werden. Dazu zählen auch entsprechende Speicherlösungen.

An die Landes- sowie Bundesregierung richtet der Landtag folgende Forderungen:

  • Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur.
  • Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, ohne Umwelt- und Raumordnungsstandards zu senken.
  • Übertragung der Zuständigkeit für Energieprojekte ab 1 MW an das Land.
  • Ausschluss ungerechtfertigter Verzögerungs- und Verhinderungspraktiken bei der Novelle des UVP-Gesetzes.
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen für die digitale Verfahrensabwicklung, inklusive Pilotprojekt.
  • Bekenntnis zu innovativen Projekten wie etwa Pumpspeicherkraftwerke, Tiefenspeicher sowie weiteren Großprojekten
  • Klare, einheitliche Zuständigkeiten für Netzanschluss und Netzzutritt auf Bundesebene.
  • Ein verlässliches, investitionsfreundliches Modell für „grüne“ Fernwärme.
  • Ausbau und Förderung von Energietechnologien mit Fokus auf europäische Wertschöpfungsketten, von Energieeffizienz bis Speichertechnologien.
  • Zweckwidmung der ETS-Einnahmen zur Förderung der industriellen Transformation.
  • Maßnahmen für eine dauerhaft leistbare Energieversorgung für Haushalte und Unternehmen.

Weiterer Parlamentarischer Vorgang: Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Selbstständige Antrag wird nächste Woche im Ausschuss behandelt und gegebenenfalls im Juli-Landtag noch vor dem Sommer beschlossen.

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