Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Das System der Schulassistenz stellt die steirischen Bildungseinrichtungen, Behörden und Eltern seit der Einführung und Vollziehung des Schulassistenzgesetzes gleichermaßen vor Herausforderungen. Nach den Beobachtungen des aktuellen Schuljahres hat die Landesregierung die Notwendigkeit von Änderungen in diesem sensiblen Bereich in Angriff genommen. Kein anderes Bundesland wendet im Rahmen der Schulassistenz mehr Mittel auf, als die Steiermark.
Waren es im letzten Schuljahr noch rund 34 Millionen Euro, die in Schulassistenz investiert wurden, so sind es heuer bereits rund 48,5 Millionen Euro, die das Land Steiermark und die Gemeinden im Verhältnis 60:40 zu tragen haben. Nichtsdestotrotz haben die vergangenen Monate Verbesserungspotenziale in diesem Bereich offenbart. Die Landesregierung hat aus diesem Grund bereits im März eine behördliche Evaluierung der „Schulassistenz Neu” unter Beiziehung externer Experten in Auftrag gegeben und die zuständige Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit Vorschlägen zur Novellierung der Durchführungsverordnung sowie zum Steirischen Schulassistenzgesetz beauftragt. Die daraus erfolgten Ableitungen liegen nun vor und gliedern sich einerseits in Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Schulstandorte, die aktuell mit Herausforderungen kämpfen und andererseits in Adaptierungen des Schulassistenzgesetzes sowie der damit in Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnung für das kommende Schuljahr.

Konkret handelt es sich bei den Änderungen im Rahmen der Durchführungsverordnung um eine Konkretisierung im Hinblick auf die tatsächlichen Aufgabenbereiche, welche von einer Schulassistenz übernommen werden dürfen. Es darf daran erinnert werden, dass es sich bei der Schulassistenz um einen Laiendienst handelt, der keine pädagogischen Aufgaben übernehmen darf – gerade in diesem Zusammenhang muss der Bund seiner Aufgabe nachkommen und Schulen mit genügend pädagogischen Ressourcen ausstatten. Ziel ist es, in der täglichen Arbeit des Schulassistenzpersonals mehr Klarheit zu schaffen und weiterhin sicherzustellen, dass jedes Kind, das eine Schulassistenz benötigt, diese auch bekommt. Die konkreten Inhalte dieser Überarbeitung liegen nun vor und werden in den kommenden Tagen in die Begutachtungsphase eingehen.
Weiters wird ein Entlastungs- und Sofortmaßnahmenbündel auf den Weg gebracht, das Schulstandorte mit besonderen Herausforderungen einerseits sowie die steirischen Kommunen andererseits entlasten soll. Durch Adaptierungen im Lehrstellenplan werden zusätzliche Pädagogen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Sofortmaßnahme, die insgesamt eine Stärkung des pädagogischen Personals im Gegenwert von einer Million Euro zum Inhalt hat. Durch Änderungen im Schulassistenzgesetz sollen die steirischen Kommunen ab dem kommenden Schuljahr finanziell entlastet werden – diese haben im oben genannten Verteilungsschlüssel die anfallenden Kosten mitzutragen. Künftig erhalten die steirischen Gemeinden einen Kostenersatz für administrativen Aufwand im Rahmen der Abwicklung der Schulassistenz in der Höhe von mehr als 500.000 Euro. Diese finanziellen Mittel verteilen sich anteilsmäßig nach Anzahl der Schulen auf die einzelnen Gemeinden.
„Schulassistenz braucht klare Rahmenbedingungen und eine eindeutige Definition, was sie leisten muss, aber auch dessen, was sie nicht leisten kann. Mit den geplanten Neuerungen setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf Chancengerechtigkeit und Qualität”, so Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „In zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde zudem deutlich, dass die Gemeinden gerade im Bereich der Schulassistenz Unterstützung brauchen. Die angespannte finanzielle Lage vieler Gemeinden ist kein Geheimnis. Wir stehen Seite an Seite mit unseren Städten und Gemeinden, deshalb setzen wir gezielte Maßnahmen, um Kosten zu dämpfen und eine Entlastung einzuleiten. In den kommenden Jahren werden jährlich 500.000 Euro bereitgestellt, um den Gemeinden den für sie entstehenden administrativen Aufwand abzufedern. Denn es braucht ein nachhaltig finanzierbares System der Schulassistenz, um sie langfristig auch in Zukunft jenen Kindern bereitstellen zu können, die sie wirklich brauchen.”



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