Reform des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes präsentiert!

Die Sozialhilfe wurde geschaffen, um Steirerinnen und Steirern in Notlagen eine Überbrückungshilfe zu bieten, bis es ihnen gelingt, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Hilfe für jene, die nicht arbeiten können – aber nicht Hilfe für die, die nicht arbeiten wollen.

Mittlerweile zeigt sich, dass rund 59 Prozent aller Bezieher der Sozialhilfe länger als zwölf Monate im Sozialsystem verbleiben. Das darf so nicht sein! Daher bringen wir eine Reform der Sozialhilfe auf den Weg. mit der Reform ziehen zentrale Werte der Steirischen Volkspartei wie Leistung und Verantwortung ins Sozialunterstützungsgesetz ein.

Denn: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein! Wir helfen allen, die nicht können. Wenn sich aber jemand nicht um die Wiederaufnahme in den Arbeitsmarkt bemüht, wird er konsequent mit Leistungskürzungen sanktioniert.

Landesparteiobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom betonte anlässlich der heute präsentierten Reform des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, wie wichtig Leistung für den Wohlstand in unserem Land ist: „Deswegen wird der Unterschied zwischen einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Sozialleistungen größer werden, damit sich Leistung in unserem Land wieder mehr auszahlt. Denn zur Gerechtigkeit für unsere Leistungsträger gehört es auch, dass diejenigen, die einen Beitrag leisten könnten, aber das nicht tun, weniger Leistung bekommen. Mit der Novellierung des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes wollen wir die Menschen, die es brauchen, weiterhin, aber mit mehr Augenmaß, unterstützen und alle anderen zurück ins Erwerbsleben führen!“

Das bedeutet nicht, dass Steirerinnen und Steirer in Notlagen keine Unterstützung mehr erfahren sollten, im Gegenteil. „Leistung muss sich lohnen, daher schaffen wir mit dem neuen Sozialunterstützungsgesetz mehr Gerechtigkeit im System. Wir unterstützen solidarisch jene, die unsere Hilfe brauchen, aber wir achten auch darauf, dass das soziale Gefüge nicht aus dem Ruder gerät. Mit einer neuen Richtlinie schaffen wir auch die Grundlage für eine landesweit einheitliche Hilfe in besonders herausfordernden Lebenslagen”, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl.

Zentrale Punkte der Reform:

  • mehr Fairness für Erwerbstätige im Vergleich zu Sozialhilfebezieher
  • künftige Verpflichtung für Sozialhilfebezieher zu Integration und Deutschkursen
  • Strengere Sanktionen: künftig bis zu 100 Prozent Kürzungen bei Fehlverhalten möglich
  • Null Toleranz bei Sozialbetrug
  • Reduktion der Kinderhöchstsätze für Großfamilien

Mehr Infos dazu gibt es hier.

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