Eine langjährige Forderung der Steirischen Volkspartei wird umgesetzt: Mit dem Handyverbot werden klare Regeln für den Schulalltag geschaffen. Die Weichen dafür wurden von der Steirischen Volkspartei bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt.

Wie von Lehrkräften und Experten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, ist es Schulen nun möglich, Regeln für digitale Endgeräte wie Handys in der Hausordnung zu verankern. Ab heute ist es den Schulgemeinschaftsausschüssen und den Schulforen möglich, eine solche Verhaltensvereinbarung zu beschließen und damit den Umgang mit Handys, Smartwatches, Tablets und Co. zu regeln. Davon nicht betroffen sind nur jene Endgeräte, die für den Unterricht benötigt werden.

„Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Mobiltelefone während des Unterrichts bedenklich. Sie sind ein großer Störfaktor und lenken die Schülerinnen und Schüler ab. Deswegen braucht es eine klare Linie und eine entsprechende gesetzliche Rückendeckung für die Direktion, das Lehrpersonal, die Eltern und Kinder. Durch den neuen Erlass bekommen die Schulen nun ein Rüstzeug in die Hand, mit dem sie über den Umgang mit Handys im Unterreicht entscheiden können“, so  die gf. Landesparteiobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

Für höhere Schulstufen kann das Verbot ebenfalls beschlossen werden, empfohlen wird es insbesondere bis zum Ende der sechsten Schulstufe. Lehrkräfte und Schulleitungen sind für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich. Solange Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche oder Handygarage verwahrt werden, müssen sie nicht abgegeben werden. Eine störende Nutzung kann jedoch zur vorübergehenden Abnahme führen.

Die Maßnahme schränkt die persönliche Freiheit nicht ein, da Schülerinnen und Schüler ihre Geräte weiterhin bei sich tragen dürfen. Die Verwahrung erfolgt je nach schulischen Gegebenheiten, und die öffentliche Hand haftet im Falle von Schäden, sofern die Schule oder Lehrkräfte verantwortlich sind. Verstöße gegen die Regelungen werden entsprechend der Hausordnung geahndet.

„Durch den Erlass gibt es nun endlich die Möglichkeit, verstärkt das Handy aus dem Unterricht fernzuhalten. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die negativen Auswirkungen eines übermäßigen Handykonsums Einhalt zu gebieten. Das Handy sollte weder die Schülerinnen und Schüler, noch die Lehrkräfte im Unterricht stören. Ein bedachtsamer Umgang mit modernen Technologien ist somit bei unseren Jüngsten gewährleistet. Insofern ist der heutige Tag ein guter für alle im Schulwesen. Es ist erfreulich, dass diese wichtige Forderung der Steirischen Volkspartei im Miteinander der Steirischen Landesregierung umgesetzt werden konnte“, so Klubobmann Lukas Schnitzer.

FAQ rund um das Thema Handyverbot

Warum wird überhaupt ein Verbot digitaler Endgeräte eingeführt?

Digitale Endgeräte sind für Kinder faszinierend, aber auch sehr einnehmend und ablenkend. Schon ein kurzer Blick auf das Display, ob sich denn jemand gemeldet hat oder es Neuigkeiten gibt, stört die Konzentration. Schule soll zudem nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort des Austauschs der Menschen in der Schule und damit der zwischenmenschlichen Kommunikation sein. Dies kann nur gut funktionieren, wenn die „Bildschirmzeit“ nach Ermessen der Erziehungsberechtigten in die Freizeit und das Privatleben fällt, aber in der Schule keinen Platz hat.

Die Bestimmung soll an allen steirischen Schulen gelten, die von Kindern der ersten bis inklusive der sechsten Schulstufe besucht werden. Die Schulen müssen zur Umsetzung eine diesbezügliche Verhaltensvereinbarung im Schulforum oder SGA beschließen.

Die Regelung kann auch für höhere Schulstufen gelten, wenn die Schulgemeinschaft sich dafür entscheidet; dringend empfohlen wird es jedoch – u.a. aus entwicklungspsychologischen Überlegungen – bis zum Ende der sechsten Schulstufe.

Im Rahmen der Schulordnung obliegt es den Lehrpersonen und den Schulleitungen, die Einhaltung der Hausordnung und der darin enthaltenen Vereinbarung zu kontrollieren.

Nein, solange die digitalen Endgeräte ausgeschaltet oder im Flugmodus (insbesondere bei Smartwatches) in den Schultaschen, Spinden, Handygaragen oder Ähnlichem aufbewahrt werden. Stört jedoch die Nutzung eines digitalen Endgerätes den Unterrichtsbetrieb, so kann das Gerät durch die Lehrperson abgenommen werden.

Nein. Kinder und Jugendliche dürfen Handys besitzen und im ausgeschalteten Zustand auch immer bei sich haben. Die Eigentumsfreiheit wird dadurch nicht eingeschränkt. Störende oder schädliche Gegenstände sind in der Schule grundsätzlich verboten oder zumindest reguliert. Nicht in jeder Sekunde des Tages erreichbar zu sein bzw. elektronisch kommunizieren zu müssen ist auch eine Form von Freiheit.

Das ist der Schule überlassen und hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es wird die Nutzung einer „Handygarage“ empfohlen, jedoch können die Geräte auch wie bisher in geeigneten anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten (inklusive Schultasche) verwahrt werden, solange eine Störung des Unterrichtes ausgeschlossen ist.

Eine Handygarage muss eine sichere Verwahrung gewährleisten. Die Geräte sollten während der Aufbewahrung in der Handygarage ausgeschaltet oder im Flugmodus sein, um Schäden (zum Beispiel durch Hitzeentwicklung) und Störungen des Unterrichts (klingeln, diverse Töne) zu vermeiden. Sinnvollerweise werden einzeln versperrbare Handygaragen aufgestellt, sodass auch nur die jeweiligen Besitzerinnen und Besitzer ihr Endgerät wieder entnehmen können. In einem solchen Fall sollten keine Haftungsfragen auftreten. Wenn es dennoch zu einem Schaden oder Verlust kommt, welcher der Schule bzw. einer Lehrperson angelastet werden kann, haftet die öffentliche Hand. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere freiwillig mitgebrachte Gegenstände (z.B. Jacken oder Schuhe in der Garderobe, Turnsackerl, Werkkoffer etc.).

Grundsätzlich ist einzelfallsabhängig zu prüfen, wer die Beschädigung verursacht hat. Tritt der Schaden an einem durch eine Lehrperson abgenommenen Gerät ein, so greift im Regelfall die Amtshaftung.

Bei Verstößen gegen die Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte gilt, was bei allen Verstößen gegen die Hausordnung normiert ist. Es kann beispielsweise eine Verwarnung ausgesprochen werden, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten erfolgen, oder ein Eintrag in das Klassenbuch gemacht werden. Verstöße haben auch Einfluss auf die Beurteilung des Verhaltens in der Schule.

Das kann nicht zur Gänze verhindert werden. Benützt das Kind jedoch ein zweites Gerät, so wird damit gegen die Hausordnung verstoßen und führt dies zu den oben genannten Konsequenzen.

Ja.

Das hängt von der Ausformulierung der Hausordnung bzw. Verhaltensvereinbarung ab. Für Unterrichtszwecke dürfen die Geräte aber jedenfalls auf Anweisung der Lehrpersonen jederzeit verwendet werden.

Das ist kein „Entweder – Oder“. Die Möglichkeit einer kontrollierten und angeleiteten Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten besteht weiterhin; die Entscheidung obliegt der jeweiligen Lehrperson und ist auch von den pädagogischen Notwendigkeiten abhängig.

Gerade in den Pausen ist Schule ein Ort des sozialen Interagierens und der zwischenmenschlichen Kommunikation. In den Pausen gibt es Platz für informelles und freies Spielen, Diskutieren, etc. – dafür werden keine Smartphones benötigt. Es wäre zudem organisatorisch höchst unpraktisch, die Geräte am Beginn jeder Pause aus der Verwahrung zu nehmen / geben und am Ende der Pause wieder wegzusperren.

Müssen Eltern ihr Kind dringend erreichen, können sie in der Schule anrufen und das betreffende Kind wird ans Telefon geholt.

Liegt während des Schultages ein guter Grund vor, der einen dringenden Kontakt mit den Eltern notwendig macht, so kann das Handy natürlich in Absprache mit der Lehrkraft aus der Handygarage entnommen werden. Alternativ kann auch die Direktion aufgesucht werden, um von dort aus die Eltern anzurufen. Am Weg von und zur Schule gelten die Regeln der Schule nicht und können Geräte jederzeit benutzt werden.

Nachdem die Vereinbarung Teil der Hausordnung ist, gilt diese auch für die Nachmittagsbetreuung. Handelt es sich um eine Ganztagesschule in verschränkter Abfolge, so gilt die Vereinbarung auch für die Freizeiteinheiten.

Die Schulordnung regelt generell das Verhalten aller an der Schule tätigen Personen. Je nach geltender Verhaltensvereinbarung verzichten neben den Schülerinnen und Schülenr grundsätzlich auch die Lehrpersonen sowie das Freizeit-, Assistenz- und Verwaltungspersonal zugunsten der zwischenmenschlichen Kommunikation und des sozialen Interagierens während des Unterrichts und in den Pausen auf die Verwendung jeglicher digitalen Endgeräte.

Ja. Elektronische Hilfsmittel wie Screenreader, Hörhilfen etc. dürfen uneingeschränkt verwendet werden. Benötigt ein Kind sein Smartphone mit speziellen Apps (z.B. Diabetes) auch während der Unterrichtszeit, so ist dies erlaubt, sollte aber unbedingt vorab mit der Schulleitung besprochen werden.

Das ist im Einzelfall von der Schule bzw. der begleitenden Lehrperson zu entscheiden. Ausgeschaltete Handys (bzw. Flugmodus) in den Taschen/Rucksäcken der Kinder stellen aber sicherlich kein Problem dar.

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