Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
„Die Regionalvorstände in den sieben steirischen Regionen werden künftig verkleinert, damit durch eine einfachere Zusammensetzung die Gestaltungsmöglichkeiten verbessert und die Effizienz vergrößert werden kann“, begründen die Regionensprecher der Zukunftskoalition, LAbg. Erwin Dirnberger (VP) und LAbg. Karl Petinger (SP), die vom Landtag Steiermark beschlossene „Novellierung des Raumordnungsgesetzes betreffend Regionalvorstand“.
In den Regionalvorständen wird es künftig maximal acht Vertreter/innen der Landesebene (Landtagsabgeordnete, Nationalratsabgeordnete, Bundesräte), acht Bürgermeister/innen aus der jeweiligen Region von den Gemeinden unter 10.000 Einwohner und die jeweiligen Bürgermeister/innen der über 10.000 Einwohnergemeinden geben. Ebenso werden die komplizierten Anwesenheits- und Beschlusserfordnerisse vereinfacht. „Wir erwarten uns dadurch effektivere Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in diesen regionalpolitischen Gremien“, erklären die Regionensprecher Dirnberger und Petinger, „weil wir wollen, dass die steirischen Regionen weiter attraktiviert werden, dass die bestehenden Arbeitsplätze abgesichert und auch neue geschaffen werden können, und vor allem, dass die Abwanderung aus den Regionen in die Zentralräume etwas eingedämmt wird. Zukünftig werden den Regionen auch direkt finanzielle Mittel zukommen.“ In diesem Sinn sei die Novelle des Raumordnungsgesetzes zu verstehen, so Dirnberger und Petinger.
In den sieben Regionalvorständen werden künftig – je nach den eingangs erläuterten Gegebenheiten – zwischen elf und 17 VertreterInnen (Ausnahme Zentralraum 32) aktiv sein.