Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Regierungsfraktionen bringen gemeinsamen Antrag zur Novellierung des Steiermärkischen Stellenbesetzungsgesetzes ein – für Unternehmen der Gemeinden braucht es dieselben klaren Gehaltsgrenzen wie für Landesunternehmen.
(Graz, 3. November 2026) – Der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit öffentlichen Mitteln ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Behörden. Dies gilt nicht nur für die öffentliche Verwaltung, sondern auch für Unternehmen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Bei der Entlohnung von Führungskräften braucht es daher klar nachvollziehbare und angemessene Rahmenbedingungen.
Die Diskussionen rund um die Gehälter von Managern von Gemeindeunternehmen oder Unternehmen an denen Gemeinden Beteiligungen halten, haben deutlich gemacht, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Wie aus einem Bericht des Landesrechnungshofes hervorgeht, wurden teilweise „unverhältnismäßig“ hohe Gehälter ausbezahlt, die deutlich über dem gedeckelten Höchstbezug der führenden Manager von Landesunternehmungen liegen.

Während für Führungskräfte landesnaher Unternehmen bereits entsprechende Regelungen bestehen, fehlt bislang eine vergleichbare landesgesetzliche Regelung für Unternehmen im Eigentum der Gemeinden. Die Novelle gilt für Gemeindeunternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Das betrifft Gemeinden ab 10.000 Einwohner. Dabei soll der Bezug des Landeshauptmannes als Obergrenze dienen. Weiter reicht die Ermächtigung durch das Bundesrecht derzeit nicht. Kleinere Gemeinden können die Regeln freiwillig anwenden.
„Ziel muss es sein, auch auf kommunaler Ebene klare Rahmenbedingungen für die Entlohnung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu schaffen. Wer mit öffentlichem Geld arbeitet, trägt besondere Verantwortung. Beim Land gibt es längst eine klare Gehaltsobergrenze. Bei den Gemeinden fehlt sie bis heute. Diese Lücke schließen wir jetzt“, so ÖVP-Gemeindesprecher Bruno Aschenbrenner und unterstreicht: „Wir appellieren an alle steirischen Gemeinden – auch jene, die nicht von der neuen Deckelung umfasst sind, diese Regeln auch freiwillig umzusetzen. Gleichzeitig braucht es den Bund. Er muss die Ermächtigung auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner ausweiten.“



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