Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Die Landesregierung bringt eine umfassende Reform des Steiermärkischen Baugesetzes auf den Weg. Wirtschaftssprecherin Martina Kaufmann, Wohnbausprecher Bruno Aschenbrenner und Landwirtschaftssprecher Franz Fartek unterstreichen: Die Novelle bringt schnellere Verfahren, niedrigere Baukosten und mehr Rechtssicherheit für die Steirerinnen und Steirer, für Wirtschaft und Landwirtschaft.
(Graz, 30. Oktober 2026) – Seit 2001 wurde das Baugesetz 24-mal novelliert. Mit der nun vorliegenden Reform wird das Regelwerk umfassend vereinfacht. „Jede Novelle des Baugesetzes hatte gute Intensionen zur Grundlage – aber nicht immer den Effekt einer Regelvereinfachung. Jetzt wird massiv vereinfacht: für Gemeinden, für Unternehmen und vor allem für die Steirerinnen und Steirer Wir bauen Bürokratie ab, beschleunigen Verfahren und machen die Regeln verständlicher. Notwendige Schutzstandards bleiben dabei gewahrt. Ermöglichen statt verhindern!“, so Wirtschaftssprecherin Martina Kaufmann. Künftig gelten fixe Entscheidungsfristen. Wer seine Unterlagen mit der Bestätigung eines unabhängigen Ziviltechnikers einreicht, erhält im ordentlichen Verfahren nach vier statt sechs Monaten eine Entscheidung. Im vereinfachten Verfahren gilt eine Frist von zwei Monaten. Entscheidet die Behörde nicht rechtzeitig, gilt das Vorhaben als bewilligt. Kaufmann sagt weiter: „Zeit ist Geld. Auch auf der Baustelle. Fixe Fristen geben unseren Betrieben Planungssicherheit. Gleichzeitig beenden wir Doppelgleisigkeiten, etwa beim Grazer Altstadtschutz. Und Bebauungspläne dürfen Projekte nicht länger auf unbestimmte Zeit blockieren.“ Bebauungspläne müssen künftig binnen zwölf Monaten ab Rechtskraft des Flächenwidmungsplans vorliegen.
Aschenbrenner: „Wohnraum und Eigentum entsteht durch Bauen, nicht durch mehr Staat!“
Für das Wohnen bringt die Reform spürbare Entlastungen. Die Liftpflicht gilt künftig erst ab zwölf statt neun Wohneinheiten. Ein Lift kostet gut und gerne 70.000 Euro in der Errichtung und bringt für jede Mieterin und jeden Mieter Betriebskosten von bis zu 500 Euro pro Jahr. Wer keinen Lift braucht hat künftig die Wahl und kann damit bares Geld sparen. Erleichterte Regeln für das Sanieren gelten künftig für alle Gebäude, die älter als 30 Jahre sind. Bisher galt das nur für Gebäude, die vor 1969 errichtet wurden. „Wer saniert, muss etwa eine bestehende Stiege nicht mehr zwingend auf heutigen Standard umbauen. Das macht Sanierungen bedeutend leistbarer. Und das wirkt sich auf Mieten und Kaufpreise aus. Verstaatlichungsfantasien sind zum Scheitern verurteilt, das sehen wir derzeit in Berlin. Leistbarer Wohnraum entsteht durch schnellere Verfahren, niedrigere Baukosten und mehr Möglichkeiten zu bauen“, betont Wohnbausprecher Bruno Aschenbrenner.
Fartek: „Mehr Rechtssicherheit für unsere bäuerlichen Betriebe!“
Auch die Landwirtschaft profitiert. Zubauten bei Ställen wechseln ins vereinfachte Verfahren. Hagelnetze brauchen künftig keine Bewilligung und keine Meldung mehr. „Wer seinen Stall tierwohlgerecht weiterentwickeln will, hat künftig spätestens nach zwei Monaten eine rechtssichere Entscheidung. Die komplizierten Regeln zu Geruchsimmissionen werden vereinfacht. Die Ortsüblichkeit wird wieder zum entscheidenden Maßstab. Das schafft Klarheit für Landwirte, Nachbarn und Gemeinden“, so Landwirtschaftssprecher Franz Fartek. Zudem kann bei Gebäuden, die länger als 30 Jahre unbeanstandet bestehen, der rechtmäßige Bestand per Bescheid festgestellt werden sofern sie zum Zeitpunkt der Errichtung in die Widmungskategorie gepasst haben.
Die wichtigsten nächsten Schritte: Am 30. Oktober startet die Begutachtung. Der Beschluss in der Landesregierung ist für Anfang nächsten Jahres geplant, die finale Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2027.
Die Abgeordneten Kaufmann, Aschenbrenner und Fartek abschließend: „Wir haben Deregulierung versprochen und setzen sie Schritt für Schritt um. Nach dem zweiten Deregulierungsgesetz folgt jetzt das Baugesetz. Versprochen. Gehalten.“



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