Gender-Generalklausel erleichtert Lesbarkeit von Landesgesetzen

Mit der landesgesetzlichen Verankerung einer Gender-Generalklausel wird es künftig nicht mehr notwendig sein, mittels sprachlich umständlicher Formulierungen auf alle Geschlechter einzugehen. Die Landesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem Regierungsprogramm um und schafft mit einer klaren Regelung mehr Verständlichkeit und Rechtssicherheit. Auch in einfachen Landesgesetzen wurde bislang gegendert, was die Lesbarkeit von Texten enorm erschwert. Schließlich mussten nicht nur Nomen, sondern auch Artikel und Pronomen gegendert werden. Ein Beispiel dazu aus § 5 Absatz 2 des Steiermärkischen Datenschutzgesetzes: „Erhält eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten, für die einer der Kontrolle der/des Datenschutzbeauftragten unterliegenden Stelle beschäftigten Person ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zusteht, steht dieses Recht auch der/dem Datenschutzbeauftragten und den für sie/ihn tätigen Personen insoweit zu […].”

Statt ideologischem Wirrwarr – klare Sprache für alle!
Künftig gilt: In jedem Landesgesetz wird eine Gender-Generalklausel verankert. Sie stellt klar: Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Damit ist nicht nur allen gedient, sondern auch intergeschlechtliche Personen sind automatisch mitgemeint – ohne sprachliche Verrenkungen, ohne endlose Schachtelungen, ohne Verwirrung. Zug um Zug kann bei künftigen Novellierungen daher die bisherige Gender-Schreibung zurückgenommen werden, weil durch die Generalklausel eine klare Regelung für alle betroffenen Rechtsgutträger normiert wird.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Durch die Einführung der Generalklausel stellen wir künftig sicher, dass sich jede Steirerin und jeder Steirer von Landesgesetzen angesprochen fühlt und sich in ihnen wiederfindet. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, die Landesgesetzgebung eingängiger und greifbarer zu machen. Es darf nicht sein, dass Gesetze nicht deutlich sind und das Regelwerk, dass unsere Gesellschaft zusammenhalten soll, nicht von allen verstanden wird.”

Konkrete Umsetzung: 235 Gesetze werden bereinigt
In allen 235 Landesgesetzen wird die neue Generalklausel in die Schlussbestimmungen aufgenommen. Bisher war sie nur in 40 Gesetzen enthalten – das sind gerade einmal 17 Prozent. Ab September 2025 wird sie in 100 Prozent der Landesgesetze verankert sein. Bereits am 10. Juni wird ein Unterausschuss des Landtags die Umsetzung vorbereiten. Die finale Beschlussfassung im Landtag erfolgt am 1. Juli. In Kraft tritt das neue Regelwerk am 1. September.

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