Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
In der heutigen Sitzung des Nationalrates wurde eine dringend notwendige Novelle im Asylgesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs enger Familienangehöriger von Flüchtlingen beschlossen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben. Damit wird eine Forderung der Steirischen Volkspartei endlich umgesetzt.
„Der Stopp des Familiennachzugs ist unerlässlich für den Erhalt unseres gesellschaftlichen Friedens sowie der Stabilität unserer Bildungs-, Sozial- und Gesundheitssysteme. Denn wir sehen immer mehr, dass unsere Systeme durch die überbordende Migration zu überlasten drohen. Bei unseren ohnedies bereits knappen Ressourcen dürfen wir keine weitere Belastung zulassen, die sich zum Schaden der steirischen Kinder und Jugendlichen auswirkt. Mit dem Stopp des Familiennachzugs wird endlich ein wichtiger Schritt umgesetzt, welcher der Steirischen Volkspartei schon länger ein großes Anliegen ist, und sich nicht zuletzt deshalb als Forderung in unserem Wahlprogramm sowie dem Regierungsprogramm der Steiermärkischen Landesregierung wiederfindet “, so die gf. Landesparteiobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
Die Asylzahlen sind seit geraumer Zeit stark rückläufig. Konkret wurden im ersten Quartal dieses Jahres 4.644 Ansuchen gestellt. Das bedeutet ein Minus von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der März 2025 war mit 1.329 der antragsschwächste Monat seit vier Jahren. Im Vergleich zum März des Vorjahres ging die Zahl um 46 Prozent zurück. „Die konsequente Vorgehensweise von Bundesminister Karner trägt Früchte. Nichtsdestotrotz muss das Ziel, die illegale Migration gegen null zu drängen, konsequent weiterverfolgt werden“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Khom.
BPO NRAbg. Ernst Gödl, unser Sprecher für Integration und Migration im Parlament, sagt: „Der Stopp des Familiennachzugs ist kein Nein zu Familien, sondern ein Ja zu Verantwortung, Ordnung und gelungener Integration! Integration muss gut organisiert sein, nur so kann sie funktionieren. Wer zu uns kommt, muss sich an unsere Gesetze und Werte halten. Der Familiennachzug muss steuerbar bleiben – alles andere gefährdet das Vertrauen in unsere Asyl- und Integrationspolitik.“
„Die EU-Richtlinie, die den Familiennachzug regelt, stammt aus dem Jahr 2003. Seitdem haben sich die Zeiten geändert und die Lage in Europa ist eine völlig andere geworden. Es ist wichtig, dass Österreich hier einen zeitgemäßen Weg verfolgt“, erklärt Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „Fakt ist: Wir hatten im Schuljahr 2023/24 fast 30.000 Schülerinnen und Schüler in der Steiermark ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Sowohl im Schul-, als auch im Kinderbetreuungsbereich fehlen die Ressourcen, um weitere Kinder mit fehlenden Deutschkenntnissen aufnehmen zu können.“
Ausweitung der Deutschförderklassen als erster Schritt
Das Bildungsministerium hat neue Deutschfördermaßnahmen für den Bildungsbereich angekündigt. „Zweifelsohne ein wichtiger erster Schritt, allerdings müssen hier noch weitere folgen. Alleine durch ein zur Verfügung stellen des Förderunterrichts wird sich die Situation nicht automatisch verbessern, denn viele Schülerinnen und Schüler, die dringenden Bedarf hätten, erscheinen schlichtweg nicht“, zeigt Klubobmann Schnitzer das Problem auf und fordert daher: „Eltern und Erziehungsberichtigte müssen noch strenger in die Pflicht genommen werden. Erziehung und Bildung kann nicht alleine in den Schulen bzw. durch unsere Lehrkräfte passieren! Bei Verfehlungen der Kinder und Jugendlichen, wie etwa dem Fernbleiben des Förderunterrichtes braucht es vor allem für die Eltern Konsequenzen.“



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