Land gewinnt Prozess um Tagsatzerhöhungen

Die von 64 Pflegeheimbetreibern am 5.9.2012 gegen das Land Steiermark eingebrachte Klage betreffend die Festsetzung höherer Tagsätze in Pflegeheimen wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen und im Sinne der Rechtsposition des Landes entschieden.

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Die klagenden Pflegeheimbetreiber wollten vor dem Landesgericht einen höheren Leistungspreis durchsetzen und beriefen sich auf das Sozialhilfegesetz und die zwischen Pflegeheimbetreibern und Land Steiermark abgeschlossenen Verträge.

In Folge der gültigen Verträge ist es den Pflegeheimbetreibern nicht möglich, die Tagsätze gerichtlich festzulegen zu lassen oder per Gericht durchzusetzen, so das Urteil.

Nach diesem durch die Pflegeheimbetreiber angestrengten Prozess ruft Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder nun dazu auf, vom Gerichtsaal rasch an den Verhandlungstisch zurückzukehren: „Das Urteil ist für beide Seiten eine Klarstellung. Nun sollten wir uns wieder auf die sachliche Arbeit zur langfristigen Sicherung einer qualitätsvollen Pflege in unseren 217 Pflegeheimen konzentrieren“.

Die Verhandlungen sind offen und werden fair geführt, versichert die zuständige Landesrätin. Weitere Versuche, dem Land die Tagsätze durch die Heimbetreiber zu diktieren, werden aber sicher nicht zum Ziel führen. Edlinger-Ploder: „Das Land bekennt sich dazu, wie gesetzlich verpflichtet, die kostendeckenden Tagsätze zu zahlen und eine qualitätsvolle stationäre Pflege sicher zu stellen. Einer Gewinnmaximierung auf Kosten von Steuerzahlern erteile ich aber weiterhin eine klare Absage.“

Trotz des positiven Ausganges und dem Urteil zugunsten des Landes soll es keine Sieger oder Verlierer geben. „In unseren Pflegeheimen wird ausgezeichnete Arbeit geleistet. Bewohnerinnen und Bewohner wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich positive Schlagzeilen verdient. Schon aus dieser Sicht ist Verhandeln besser als Prozessieren“, appeliert Edlinger-Ploder an die konstruktiven Kräfte unter den Pflegeheimbetreibern.

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