Maßnahmenpaket gegen Radikalisierung an Schulen

In der jüngeren Vergangenheit wurden an steirischen Schulen verstärkte Tendenzen zur Radikalisierung und erhöhter Gewaltbereitschaft einzelner Schülerinnen und Schüler beobachtet – auch die Zahl der Suspendierungen, die gegen Schülerinnen und Schüler ausgesprochen wurde, ist gestiegen.

Werner Amon: „Gemeinsam müssen wir alles tun, um Konflikte im Schulalltag und die Radikalisierung von jungen Menschen zu verhindern.“ © Land Steiermark/Robert Binder

Werner Amon, Landesrat für Europa, Internationale Angelegenheiten, Bildung und Personal & Präsident der Bildungsdirektion, lud deshalb Ende November 2023 Expertinnen und Experten zu einem Runden Tisch, um über Maßnahmen gegen Radikalisierung an steirischen Schulen zu diskutieren.

„Es ist die Verantwortung der Schulen, der Behörden, der Politik – eigentlich der gesamten Gesellschaft – dem Erstarken von Extremismus entgegenzuwirken. Gemeinsam müssen wir alles tun, um Konflikte im Schulalltag und die Radikalisierung von jungen Menschen zu verhindern. Die Bildungsdirektion für Steiermark hat deshalb einen neuen Leitfaden mit Maßnahmen und Handlungsanleitungen zum Umgang mit Gewalt und Radikalisierung an steirischen Schulen entwickelt – denn die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Pädagoginnen und Pädagogen dürfen mit diesen Problemen nicht alleine gelassen werden“, betonte Amon bei der Präsentation des Leitfadens am 2. Februar 2024 im Medienzentrum Steiermark.

Der Leitfaden beinhaltet folgende Maßnahmen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Schulen vorgesehen sind:

⇒ Förderunterricht – eine Möglichkeit für Kleingruppen- und Einzelsettings außerhalb des Klassenverbandes
Dieser Förderunterricht zu den Themenbereichen Interkulturelles Lernen, Wertevermittlung, Toleranz und Demokratiebewusstsein kann in Einzel- und Kleingruppensettings, auch additiv, also außerhalb des Klassenverbandes, und sogar in geblockter Form durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung festgestellt wird.

⇒ Koordinationsstelle für Gewalt- und Extremismusprävention in der Bildungsdirektion für Steiermark
Zur Unterstützung der Lehrpersonen, Schulleitungen und schulinternen Unterstützungssystemen ist die Einrichtung einer neuen Koordinationsstelle für Gewalt- und Extremismusprävention in der Bildungsdirektion für Steiermark vorgesehen. Diese Koordinationsstelle berät bei der Planung und Umsetzung des Förderunterrichts, informiert darüber, welche Angebote externer Vereine von der Bildungsdirektion für Steiermark empfohlen werden und welche Organisationen in der Steiermark auf genau solche Fälle spezialisiert sind.

Aufgabenbereiche:

  • Erstansprechpartner für Schulen bei tatsächlichen oder vermuteten Fällen von Gewalt sowie dem Auftreten von möglicher Radikalisierung oder Extremismus
  • Koordination und Veranlassung des Einsatzes eines mobilen Teams (Kriseninterventionsteam der Bildungsdirektion für Steiermark)
  • telefonische, schriftliche und persönliche Beratung
  • Koordination und Vernetzung mit innerschulischen und außerschulischen Helfersystemen in Kooperation mit der Schulpsychologie
  • Unterstützung bei angedachten Förderstunden

⇒ Suspendierungsbegleitung
Im Falle einer Suspendierung ist das mobile Kriseninterventionsteam der Bildungsdirektion für Steiermark unverzüglich durch die Schulleitung über die neue Koordinationsstelle anzufordern. Sobald das mobile Team vor Ort ist, erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten und die gemeinsame Festlegung der weiteren Schritte. Dabei wird die Inanspruchnahme des Angebotes der Suspendierungsbegleitung den Erziehungsberechtigten dringend empfohlen. Die Suspendierungsbegleitung im Schulbereich zielt darauf ab, mit Schülerinnen und Schülern während einer Suspendierungsphase sozial und emotional derart zu arbeiten, dass sie ihre Identität als Schülerin bzw. als Schüler durch Verhaltensstabilisation wieder zurückerlangen und so am schulischen Alltag wieder problemlos teilnehmen können.

Ziel der Suspendierungsbegleitung ist es auch, den Suspendierungszeitraum nicht als bloße Auszeit, sondern als konstruktive Phase der Reflexion und Entwicklung zu nutzen. Dabei stehen individuelle Förderung der Persönlichkeit, die Fortführung des Bildungsweges und die Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen im Vordergrund.

Die Betreuung bzw. Begleitung suspendierter Schülerinnen und Schüler durch das mobile Team (Kriseninterventionsteam) findet außerhalb des Klassenverbandes statt.

⇒ Wiedereingliederung suspendierter Schülerinnen und Schüler in den Schulalltag
Übergangsplanung: Diese dient der Vorbereitung auf die Rückkehr in den regulären Unterricht. Vorbereitende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern sind notwendig, um ihre Bedenken und Hoffnungen bezüglich der Rückkehr in den Schulalltag zu verstehen und Ängste zu beseitigen.

Kommunikation mit Lehrkräften und Schulpersonal: Ziel ist ein umfangreicher Informationsaustausch in Form einer Unterstützungskonferenz. Es wird sichergestellt, dass Lehrkräfte und Schulpersonal über die Fortschritte und Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers informiert sind. Sensibilisierung und Schulung der Lehrkräfte und des Schulpersonals stehen ebenso im Vordergrund, wie die gemeinsame Erarbeitung unterstützender Strukturen.

Unterstützung der Erziehungsberechtigten: Regelmäßige Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind notwendig, um sie über den Reintegrationsprozess zu informieren und ihre Unterstützung zu gewinnen. Dabei geht es um gemeinsame Strategieentwicklung, die über den bloßen Schulbesuch hinausgeht, und Eltern und Erziehungsberechtigte auch dabei unterstützt, konsistente Strategien für zu Hause zu entwickeln.

Begleitung und Monitoring: Die Schulen erhalten in den ersten Wochen eine enge Begleitung, um die Wiedereingliederung zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Nachbetreuung: Engmaschige Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler nach der Rückkehr ist erforderlich, um den langfristigen Erfolg zu sichern. Dazu werden auch Folgetermine mit den Erziehungsberechtigten notwendig sein.

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