„Tendenzen zur Radikalisierung an steirischen Schulen wirksame Maßnahmen entgegensetzen“

In der jüngeren Vergangenheit mussten auch an steirischen Schulen verstärkte Tendenzen zur Radikalisierung einzelner Schülerinnen und Schüler beobachtet werden. Dass die Notwendigkeit besteht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, zeigt  nicht zuletzt auch die steigende Zahl an Suspendierungen, die gegen Schülerinnen und Schüler ausgesprochen werden müssen.

Im Rahmen des Expertengesprächs wurden Maßnahmen diskutiert, um der zunehmenden Radikalisierung an steirischen Schulen entgegenzuwirken. © Land Steiermark/Binder

Zu einem Expertengespräch hatte Bildungslandesrat Werner Amon daher heute Vormittag (22. November 2023) im Grazer Landhaus geladen. Am Runden Tisch nahmen neben Vertretern der jüdischen sowie der muslimischen Religionsgemeinde auch Vertreter der Landespolizeidirektion, des Verfassungsschutzes sowie zwei Direktoren steirischer Schulen und Vertreter der Bildungsdirektion teil. Das Ergebnis der Beratungen ist ein Maßnahmenpaket, dessen Umsetzung nun geprüft wird und das Bildungslandesrat Werner Amon im Anschluss im Rahmen eines Pressestatements vorstellte.

Bildungslandesrat Werner Amon: „Wir haben in den vergangenen Wochen festgestellt, dass es, gerade auch vor dem Hintergrund der Eskalation des Nahost-Konflikts, zu einer verstärkten Tendenz in Richtung Radikalisierung an steirischen Schulen kommt. Dagegen müssen wir unmittelbar und mit großer Wachsamkeit vorgehen, denn Antisemitismus und islamistischer Extremismus dürfen in unserer Gesellschaft und an unseren Schulen keinen Platz haben. Aus diesem Grund gilt es, dort anzusetzen und verstärkt Ressourcen für Demokratiebildung und Wertevermittlung bereitzustellen, um die Radikalisierung junger Menschen zu verhindern. Das heute erarbeitete Maßnahmenpaket ist geeignet, um den steirischen Pädagoginnen und Pädagogen rasch Werkzeuge zum richtigen Umgang mit diesem schwierigen Thema an die Hand gegeben.″

Konkret bestehen die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Deradikalisierung aus drei Bereichen, die kaskadenartig an steirischen Schulen zur Anwendung kommen können:

  • Förderunterricht
    Kinder, die sich mit dem Entwickeln von Empathie und der Einnahme einer kritischen und wertschätzenden Grundhaltung und dem Umgang mit Heterogenität schwertun, haben einen entsprechenden Förderbedarf im Bereich der interkulturellen Bildung. Dieser Förderbedarf kann von der Klassenlehrperson festgestellt und dann in einen verpflichtenden Förderunterricht (bis zur neunten Schulstufe) münden, der additiv zum Unterricht durchgeführt wird. Im Zuge dieses Förderunterrichts kann mit den Kindern etwa daran gearbeitet werden, Empathie zu entwickeln, eine kritische und wertschätzende Grundhaltung als Grundlage für Zivilcourage einzunehmen, eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen sowie einen gelassenen Umgang mit Heterogenität zu entwickeln.
  • Intensivere Förderung in Anlehnung an den Sonderpädagogischen Förderunterricht
    Für radikalisierte beziehungsweise gewalttätige Schülerinnen und Schüler wird vorgeschlagen, ein Verfahren zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten. Die Kinder werden dann zur Beobachtung für einen bestimmten Zeitraum in speziellen Klassen unterrichtet und könnten dann auch wieder in eine Regelklasse reintegriert werden.
  • Suspendierungen
    Sobald Gefahr in Verzug ist, sollen Schulleiter die Möglichkeit haben, Suspendierungen auszusprechen. Die Suspendierungen sollen damit unmittelbar erfolgen und nicht wie derzeit aufgrund der Verfahrensdauer oft erst einige Tage später wirksam werden. Zudem sollen Schülerinnen und Schülern, die radikale Tendenzen zeigen, während der Suspendierung mit „Begleitmaßnahmen“ wie etwa psychologischer Betreuung unterstützt werden.

Zusätzlich soll die Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aufgestockt werden und pädagogische „Kriseninterventionsteams″ an den Schulen eingesetzt werden.

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