LH-Konferenz: Länder drängen auf Abschaffung des Nachtlandeverbots für Notarzthubschrauber

In Andau im Burgenland hat heute (7. Juni 2023) die Landeshauptleutekonferenz getagt. Auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler fordern die neun Landeshauptleute einstimmig die Aufhebung des Nachtlandeverbots für Rettungshubschrauber an den Flughäfen Graz, Linz und Salzburg. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist nun gefordert eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes herbeizuführen.

LH Peter Kaiser, LH Bgm. Michael Ludwig, LH Christopher Drexler, LH Thomas Stelzer, LH Markus Wallner, LH Hans Peter Doskozil, LH Johanna Mikl-Leitner, LH Anton Mattle und LH Wilfried Haslauer (v.l.) © Bgld. Landesmedienservice

LH Drexler: „Notarzthubschrauber dürfen nicht von Bundesgesetz eingeschränkt werden!″
„Die derzeitige Regelung kann ich nur als Schildbürgerstreich bezeichnen. Wir haben in der Steiermark mittlerweile drei Notarzthubschrauber, von denen zwei 24 Stunden einsatzbereit sind. Dass sie am Flughafen Graz in der Nacht nicht landen dürfen, um auftanken zu können, schränkt sie massiv ein. Es kann ja nicht sein, dass die Piloten unserer Notarzthubschrauber Strafen riskieren, wenn sie nach nächtlichen Einsätzen auftanken müssen! Diese Situation ist untragbar und muss schnellstmöglich von der Bundesministerin gelöst werden. Ich bin froh, dass es jetzt diesen Schulterschluss aller Bundesländer gibt, um weiter Druck bei diesem wichtigen Thema zu machen.″

In ihrem Beschluss fordert die Landeshauptleutekonferenz auch mehr Geschwindigkeit ein. Die Novellierung des entsprechenden Paragraphen soll daher aus den derzeit laufenden Bemühungen einer umfassenden Neugestaltung des Luftfahrtgesetzes herausgelöst werden, um auf diese Weise eine raschere gesetzliche Lösung zu ermöglichen oder aber auf dem Verordnungsweg eine demselben Ziel dienende Änderung der Luftverkehrsregeln 2014 bzw. der Zivilflugplatz-Betriebsordnung vorzunehmen.

LHs fordern Erleichterungen bei Kreditvergaben für Wohneigentum
Die Landeshauptleutekonferenz hat im Dezember einstimmig eine umfassende Anpassung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) gefordert. Diese Verordnung, die seit August 2022 in Geltung ist, schränkt die Kreditvergaben massiv ein und verunmöglicht es für viele – insbesondere für junge – Familien, sich Wohneigentum schaffen zu können. Die Landeshauptleute drängen daher massiv auf weitere Änderungen. „Regelungen, die die Schaffung von Wohneigentum nahezu verunmöglichen sind für mich inakzeptabel. Es braucht Regelungen mit Hausverstand. Gerade wenn es um das Grundbedürfnis Wohnen geht!“

Die Landeshauptleute fordern daher, dass die Finanzmarktaufsicht und das Finanzmarktstabilitätsgremium die KIM-V so ändern, dass alle Arten der Wohnbauförderung und Landeshaftungen vollständig als Eigenmittel anerkannt werden. Zudem sollen Kredite bis zu einer Höhe von 200.000 Euro, die für Wohnungs-Sanierungen verwendet werden, gänzlich aus der KIM-V ausgenommen sein. Auch notwendige Vor- und Zwischenfinanzierungen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung sollen ebenso ausgenommen werden.

Finanzausgleich: Ausgabendynamik muss sich in Verteilung der Steuereinnahmen widerspiegeln
Hinsichtlich der laufenden Verhandlungen über den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern hat die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt, dass sich die zunehmende Ausgabendynamik gerade in den Aufgaben der Länder und Gemeinden auch in der künftigen Verteilung der gemeinsamen Steuereinnahmen widerspiegeln muss. Das betrifft insbesondere die Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Soziales (einschließlich Pflege) und Bildung.

Explizit gefordert werden die nachhaltige Finanzierung der Pflege sowie im Bereich Gesundheit gemeinsam weitere Reformschritte umzusetzen und die Gesundheitsversorgung durch eine ausreichende Mitfinanzierung von Bund und Sozialversicherungsträgern abzusichern.

LH Drexler: „Bestes Einvernehmen über alle Ländergrenzen hinweg″
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Die Bundesländer sind ein Teil der Erfolgsgeschichte Österreichs. Umso wichtiger ist die regelmäßige Abstimmung unter den Landeshauptleuten. Die LH-Konferenzen bringen die Themen zur Beratung und inhaltlich weiter voran, die die Menschen in unserem Land beschäftigen. Und das im besten Einvernehmen über alle Ländergrenzen hinweg.“

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