Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Auch bei dieser Landtagswahl besteht wieder die Möglichkeit, dass man vom Wahlrecht früher Gebrauch macht. So ist der 15. November der „Tag der vorgezogenen Stimmabgabe“, d. h. man kann an diesem Freitag bereits mit der Amtlichen Wahlinformation, die man per Post zugestellt bekommen hat, in der jeweiligen Gemeinde wählen. Wann genau das Wahllokal in der Gemeinde am 15. November offen hat, entnimmt man dem Schreiben bzw. erfährt man auch direkt bei der Gemeinde.
Öffnungszeiten der Wahllokale: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837604/DE/
Infos: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11684285/74836525/
Briefwahl
Wenn man am 24. November nicht zum Wahllokal kommen kann – weil man im Ausland ist, auf Urlaub oder sonst irgendwie verhindert -, dann steht einem auch die Möglichkeit der Briefwahl zu. Dafür muss eine Wahlkarte beantragt werden, online oder per Post (bis spätestens 20. November) bzw. persönlich (bis spätestens 22. November, 12 Uhr). Online kann die Wahlkarte zum Beispiel über die Homepage www.wahlkartenantrag.at beantragt werden.
Infos zur Briefwahl: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11684284/74836525/