ÖVP und SPÖ legen Entwurf zu neuem Naturschutzgesetz vor

Erstmals seit 1976 liegt ein umfassender Entwurf zur Neuerlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes vor. Die ÖVP/SPÖ-Zukunftskoalition hat heute den Entwurf im Unterausschuss vorgelegt. Der Entwurf ist das Ergebnis zahlreicher Arbeitsgruppensitzungen der vergangenen Jahre und wurde unter Einbeziehung aller wichtigen Player im Naturschutzbereich erarbeitet. Das Ergebnis trägt den heutigen Erfordernissen und europarechtlichen Vorgaben im Naturschutz Rechnung und schafft Klarheit in der Rechtsanwendung sowie mehr Rechtssicherheit.

„Um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden braucht es ein Naturschutzgesetz mit einfacheren Verfahren, einer verbesserten Konkretisierung von Ge- und Verboten und einem fairen Interessensausgleich zwischen Naturschutzerfordernissen und den berechtigten Interessen der Grundbesitzer. Dazu gehört auch Fairness bei etwaigen Entschädigungen. Wir haben uns intensiv bemüht, den Interessen aller Betroffenen mit dem Gesetzesvorschlag gerecht zu werden. Mit dem vorliegenden Entwurf sind wir auf einem guten Weg“, betont LAbg. Hubert Lang (ÖVP).

„Naturschutz ist von größtem Interesse für alle Menschen in der Steiermark. Die Erhaltung und der Schutz der Arten und Lebensräume haben höchste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen braucht es ein modernes Naturschutzgesetz und vor allem mehr Einbeziehung der betroffenen Menschen in Entscheidungsprozesse“, so LAbg. Gabriele Kolar (SPÖ).

Die Neuerlassung umfasst im Einzelnen folgende wesentliche Neuerungen:

  • Neue Systematik und bessere Lesbarkeit
  • Eine Verbesserung der Verwaltungseffizienz und Erhöhung der Rechtssicherheit durch Vereinfachung und Eliminierung widersprüchlicher und unklarer Bestimmungen
  • Berücksichtigung der relevanten internationalen Naturschutzbestimmungen
  • Formulierung programmatischer allgemeiner Ziele zur Wahrung der Naturschutzinteressen
  • Anpassung der Zuständigkeiten an das bürgerInnenfreundliche One-Stop-Shop Prinzip

„Neben einer besseren Lesbarkeit des Gesetzes und erhöhter Rechtssicherheit geht es auch um eine verbesserte Verwaltungseffizienz. Das schaffen wir durch Vereinfachungen und indem wir bei widersprüchlichen oder unklaren Bestimmungen aufräumen. Außerdem werden relevante internationale Naturschutzbestimmungen berücksichtigt“, so Kolar und Lang abschließend.

Der bereits mit sämtlichen Experten im Bereich des Naturschutzes gemeinsam erarbeitete Gesetzesentwurf wurde heute im Unterausschuss den Fraktionen vorgelegt und soll nach Einlangen von Stellungnahmen der Landtagsklubs Ende April in einer weiteren Unterausschussrunde fertigverhandelt werden.

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