Eisel-Eiselsberg: „Wir bauen bürokratische Hürden ab und stärken das Vereinswesen“

„Das beschlossene Paket ist ein großer Erfolg und eine Stärkung der Vereine und Wirte. Damit wird ein faires Nebeneinander von Vereinsveranstaltungen und Gastronomie ermöglicht“, so der Landesgeschäftsführer der Steirischen Volkspartei, Detlev Eisel-Eiselsberg, anlässlich des Beschlusses des Abgabenänderungs-Gesetzes durch den Nationalrat.

Landesgeschäftsführer Detlev Eisel-Eiselsberg
Landesgeschäftsführer Detlev Eisel-Eiselsberg

Eisel-Eiselsberg: „Vereinswesen und Ehrenamt sind für uns wertvolle Anker des sozialen Zusammenhalts“
Mehr als 3,3 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in rund 122.000 Vereinen. Besonders in den Gemeinden übernehmen sie sowohl eine gesellschaftliche Funktion als auch zahlreiche kommunale Aufgaben. „Deshalb ist es für uns so wichtig, dass diese Erleichterungen für Vereine umgesetzt werden konnten“, erklärt Eisel-Eiselsberg. Das Gesetz baut Bürokratie ab und geht auf Forderungen der Vereine ein. So gelten die Begünstigungen für kleine Vereinsfeste bis auf die Ebene der kleinsten Organisationseinheiten und es fällt bei Zusammenarbeit von Gastronomie und Vereinen im Rahmen des kleinen Vereinsfestes ebenso wie in kleinen Vereinskantinen keine Registrierkassenpflicht an. Die Begünstigung für kleine Vereinsfeste wird von 48 auf 72 Stunden ausgeweitet.

Bei Mitarbeit wird Rechtssicherheit erhöht
Für die Mitarbeit von Vereinsmitgliedern bei Vereinsfesten wird die Rechtssicherheit erhöht. Freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern begründet keine lohnsteuer- und SV-pflichtige Erwerbstätigkeit. Helfen vereinsfremde Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes unentgeltlich mit, verliert der Verein künftig nicht seine steuerlichen Begünstigungen. „Da Vereine von ihren Mitgliedern leben, sind künftig Zuwendungen des Vereines an die eigenen Mitglieder – bis höchstens 100 Euro pro Vereinsmitglied – ohne Verlust der Steuerbegünstigung möglich“, freut sich der Landesgeschäftsführer.

Wirte, Landwirte und Buschenschänken
„Auch für Wirte und Landwirte wurden Erleichterungen durchgesetzt. So wurde die „Kalte Hände“-Regelung ausgeweitet und die Mitarbeit von nahen Angehörigen erleichtert“, so Eisel-Eiselsberg. Buschenschänken mit einem Jahresumsatz von bis zu 30.000 Euro sind künftig von der Registrierkassenpflicht befreit, wenn der Betrieb an nicht mehr als 14 Tagen pro Jahr geöffnet ist. Abschließend hält Eisel-Eiselsberg fest, dass diese Verbesserungen für das Vereinsleben von großer Bedeutung sind.

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