Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Dass in Zukunft ein unabhängiger Richter vorweg über die Konteneinsicht entscheidet, sei ein Erfolg zum Schutz der Privatsphäre und berücksichtigt die Sorgen unserer Bürger, so ÖVP-Finanzsprecher NRAbg. Andreas Zakostelsky heute, Donnerstag.
„Das Parlament hat die Gesetzgebungsfunktion in dieser sensiblen Materie ernst genommen und die Forderung, die finanzielle Privatsphäre der Bürger zu schützen, nun aufgenommen“, zeigt sich Abgeordneter Zakostelsky zufrieden über den Verlauf der Verhandlungen.
Durch die Notwendigkeit eines Entscheids durch den Richter, bevor das Finanzamt Einsicht in die Konten nehmen kann, wird die Privatsphäre der Bürger klar respektiert: „Für die Volkspartei sind Bürgerrechte eben nicht nur Lippenbekenntnis, sondern vielmehr ein unverhandelbarer Grundsatz. Dass darüber hinaus nun ein weiterer Instanzenzug zu einem Drei-Richter-Senat installiert wird, ist der Beleg dafür“, zeigt sich Zakostelsky, Obmann des Finanzausschusses, erfreut über das Verhandlungsergebnis mit SPÖ und Grünen.