Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Schutz des Bürgers und seiner Privatsphäre ist Kernanliegen der ÖVP – ÖVP-Finanzsprecher Zakostelsky will Bedenken am Begutachtungsentwurf betreffend „Kontenöffnung“ intensiv im Finanzausschuss berücksichtigen
„Die ÖVP als Teil der Bundesregierung ist ein Eckpfeiler, wenn es darum geht, die Privatsphäre der Bürger zu schützen“, stellte ÖVP-Finanzsprecher Abg. Mag. Andreas Zakostelsky am Montag (8.6.2015), im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates klar. „Der Begutachtungsentwurf betreffend Kontenöffnung liegt zur Prüfung im Parlament. Im Hohen Haus werden wir uns nun die Stellungnahmen und Bedenken zur Umsetzungsmechanik der Steuerbetrugsbekämpfung genau anschauen und versachlichen. Ich halte es für möglich, dass es im Rahmen der Ausschuss-Verhandlungen noch zu Änderungen kommen kann“, so Zakostelsky.
Es habe Priorität, die Privatsphäre der Bürger vor leichtfertigen Angriffen zu schützen. Man werde daran arbeiten, dass eine Konteneinschau nur bei Vorliegen eines begründeten Verdachts und auf Basis der Genehmigung einer unabhängigen richterlichen Stelle möglich ist. Wie Zakostelsky, Obmann des Finanzausschusses, in seiner Plenarrede betonte, will er an einer Allparteien-Lösung in dieser Frage arbeiten: „Wir müssen den parlamentarischen Prozess bei einer so sensiblen Materie besonders ernst nehmen. Ich lade alle Fraktionen ein, eine gemeinsame Lösung bei jenen Themen zu finden, bei denen es um die Grundrechte unserer Bürger geht!“