Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Aktuell werden Frauen pro Kind vier Jahre als Kindererziehungszeit bei der Pension angerechnet. Dies gilt allerdings nicht für Mehrfachmütter, da Überlappungszeiten nicht zählen. Konkret bedeutet das: Beträgt zum Beispiel der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben.
AK-Vizepräsident Franz Gosch will diese enorme Ungerechtigkeit nicht länger dulden und fordert den zuständigen Minister Rudolf Hundstorfer auf, den Inhalt des Koalitionsabkommens von Dezember 2013 endlich nachzukommen: „Jedes Kind muss gleich viel Wert sein!“, fordert Gosch, dass „die vollen vier Jahre für jedes Kind angerechnet werden müssen, ganz egal in welchem Abstand sie geboren werden.“
Die AK-Vollversammlung Steiermark habe nach Antrag der ÖAAB-FCG-Fraktion die Bundesregierung bereits im Oktober 2014 aufgefordert, die uneingeschränkte Anrechenbarkeit von vollen vier Jahren pro Kind bei den Frauenpensionen umzusetzen. Bis jetzt sei der zuständige Sozialminister in dieser Angelegenheit untätig gewesen. „Dieses System benachteiligt Mütter, die für ihre Kinder eine Berufsunterbrechung in Kauf nehmen enorm! Damit muss endlich Schluss sein“, so Gosch, der hofft dass der Gesetzgeber rasch handelt, abschließend.