Leistbares Wohnen und Mietrecht

Das Mietrechtsgesetz ist über 30 Jahre alt. Es ist historisch gewachsen. Durch die konträren Interessen, die dieses Rechtsgebiet gleichermaßen abdecken muss, und oftmalige kleinere Novellierungen ist das Mietrecht aktuell nicht mehr in der Lage, wesentliche Anforderungen zu erfüllen. Im Ergebnis gibt es viele verschiedene Mietzins-Modelle, die schwer verständlich sind. Justizministerin Beatrix Karl: „Wir brauchen eine größere Reform. Das Mietrecht muss einfacher und verständlicher werden.“

LR_SEIT_Karl_thumbTransparenz

Mietverträge müssen verständlich und lesbar werden, etwa bei Richtwertwohnungen durch eine klare Ausweisung von Zu- und Abschlägen im Mietvertrag. Allein damit erreichen wir bei rd. 370.000 Richtwertwohnungen und 30.000 Neuvermietungen jährlich günstigere Mietpreise. Mehr Transparenz bei den Preisen wird letztlich zu günstigeren und fairen Mieten führen.

Verständlichkeit

Vereinfachungen im Mietrecht sind das Gebot der Stunde. Es gibt heute wahrscheinlich nur eine Hand voll Experten in Österreich, die wirklich durchschauen, wie das Mietrecht in all seinen Facetten funktioniert. Das muss sich ändern. Wir brauchen einfachere Regelungen und wir brauchen mehr Klarheit. Denn nur wer zumindest in Grundzügen verstehen kann, was seine Rechte und Pflichten sind, der kann seine Rechte auch durchsetzen und seine Pflichten erfüllen.
Soziale Gerechtigkeit bei Sozialwohnungen

Nach einer aktuellen repräsentativen Market-Umfrage sind über 80 Prozent der Bevölkerung dafür, im Gemeindebau Kontrollmaßnahmen zu setzen. Es kann doch nicht sein, dass junge Familien drei Jahre lang auf eine günstige Sozialwohnung warten müssen während Spitzenverdiener sich komfortable Zweitwohnsitze in der Stadt behalten.
Wohnbaulandesrat Johann Seitinger präsentiert Häuslbauerförderung NEU“.

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Grundrecht des Menschen und muss einen Wert darstellen“, so der steirische Wohnbaulandesrat Johann Seitinger zum Thema „leistbares Wohnen“.

Seitinger sieht drei Gründe, warum das Wohnen inzwischen an die Grenze der Leistbarkeit gerückt ist:
1. Die Nachfrage am Wohnungsmarkt ist wesentlich größer als das Angebot.
2. Die Grundstücks- und Baukosten sind exorbitant gestiegen.
3. Die Bau- und Rechtsvorschriften im sozialen Wohnbau haben sich in der Vergangenheit vom Notwendigen zum Luxus entwickelt.

Genau in diese Wunde legt Landesrat Johann Seitinger seinen Finger:
1. Durch frisches Geld aus den Pensionskassen könnten mehr geförderte Wohnungen geschaffen werden und damit die Nachfrage nach leistbarem Wohnraum besser abgedeckt werden.
2. Über Korrekturen des Raumordnungs- bzw. Baugesetzes und in den technischen Vorgaben sollen Baukosten reduziert werden.
3. Insbesondere für junge Menschen müssen neue, leistbare Startwohnmodelle entwickelt werden.
4. Der Umbau der Wohnbauförderung von einer finanzmarktabhängigen Finanzierung muss auf berechenbare Landesdarlehen umgestellt werden.
Der erste Schritt in diese Richtung ist die „Eigenheimförderung NEU“, die für „Häuslbauer“ transparent und einfach zu beantragen sein soll.

Die Eckpunkte der „Eigenheimförderung NEU“:

  • Die Basis-Förderung für eine Person beträgt 10.000 Euro, jede weitere Person wird mit 500 Euro gefördert (maximal Familien mit 6 Personen).
  • Zuschläge von je 2000 Euro gibt es für das ökologische Bauen mit Holz bzw. für Passivhäuser sowie das Bauen in Siedlungsschwerpunkten bzw. in Baugruppen.
  • Für eine 5-köpfige Familie (Eltern und drei Kinder) kann daher ein Förderbeitrag in bar bis zu einer Höhe von 16.000 Euro oder ein Annuitätenzuschuss zu einem Kredit von 80.000 Euro (der fünffache Förderbeitrag) mit 2,25 % Zinsen ausbe-zahlt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt in jeweils zwei Raten, einerseits nach Meldung des Bau-beginns, andererseits nach Vorlage der Benützungsbewilligung.
  • Alle weiteren Details zur „Eigenheimförderung NEU“ können sie ab 1. Juni 2013 unter der Internetadresse www.wohnbau.steiermark.at nachlesen.

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