LR Drexler präsentierte Evaluierungsergebnisse des RSG

Ziel der durchgeführten RSG-Evaluierung war es, die realisierten, aber auch in Umsetzung befindlichen RSG-Projekte auf ihre Zielerreichung und Konformität des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) zu überprüfen, um so Rückschlüsse auf mögliche Anpassungen zu erhalten. Besonderes Augenmerk wurde bei der Evaluierung auf die geburtshilfliche Versorgung in der Steiermark gelegt. Die dargestellten Daten und Fakten wurden in einer eigens eingerichteten Expertinnen- und Expertenkommission erarbeitet, diskutiert und beschlossen.

Stv. Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Stmk. Dr. Koinig, Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Stmk. Dr. Klima, Landesrat Mag.                                               Drexler, Vorstandsvorsitzender Univ. Prof. Dr. Tscheliessnigg, Vorstand für Finanzen und Technik Dipl. KHBW Fartek (v.l.)  © Thomas Raggam
Stv. Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Stmk. Dr. Koinig, Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Stmk. Dr. Klima, Landesrat Mag. Drexler, Vorstandsvorsitzender Univ. Prof. Dr. Tscheliessnigg, Vorstand für Finanzen und Technik Dipl. KHBW Fartek (v.l.) © Thomas Raggam

Insgesamt wurden 24 Projekte bzw. Maßnahmen analysiert. Dabei haben sich fast alle der getroffenen Annahmen als richtig herausgestellt. Wie sich zeigt, erfolgt die Umsetzung aller KAGes-Projekte planmäßig und innerhalb der zeitlichen und finanziellen Vorgaben.

Der Ausbau der tagesklinischen Leistungen am LKH Bruck, LKH Fürstenfeld und am Klinikum Graz wurde rasch in Angriff genommen und auch vom Rechnungshof gewürdigt. Die Verlagerung der Abteilung für Innere Medizin des LKH Stolzalpe in das LKH Judenburg-Knittelfeld zeigt gesamthaft eine effiziente strukturplanerische Maßnahme, die weiterhin eine sichere und medizinisch sinnvolle Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Das Versorgungsangebot der allgemeinpsychiatrischen und suchtmedi­zinischen Ambulanz Bruck konnte aufgebaut und damit die regionale prekäre Versorgungssituation, vor allem im Bereich der suchtmedizinischen Grundversorgung, abgefedert werden. Die mangelhafte kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in der Obersteiermark konnte in einem ersten Schritt durch die Errichtung einer  ambulanten Versorgung am Standort Leoben verstärkt werden. Durch die Errichtung der Tagesklinik im Herbst 2014 ist von einer weiteren Verbesserung der Versorgungssituation auszugehen.

Für die Neuorganisation der Versorgungsregion Graz wurden die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen befinden sich in Umsetzung. Lediglich für die Verlagerung des LKH Hörgas in die LSF Graz gibt es einen zeitlichen Anpassungsbedarf. Diese Maßnahme wird vorerst auf das Ende der Planungsperiode des RSG – also bis 2020 – verschoben, um es so der KAGes zu ermöglichen, weitere betriebsorganisatorische Synergien für die Entwicklung der Versorgung im Süden von Graz zu realisieren. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, 20 der 44 Betten im Bereich AGR/RNS (Akutgeriatrie/Remobilisation und Nachsorge), die im RSG 2011 für den Verbund LSF und LKH-West geplant waren, bei den Geriatrischen Gesundheitszentren Graz zu betreiben, sowie Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu forcieren, um damit die Versorgungsdefizite in diesem Bereich auszugleichen.

Geburtshilfliche Versorgung:
Im Bereich der geburtshilflichen Versorgung erfolgte die Verlagerung der Abteilungen/Einheiten vom LKH Bruck/Mur nach Leoben, vom LKH Voitsberg nach Deutschlandsberg und vom LKH Wagna nach Deutschlandsberg schrittweise, sodass auf ungeplante oder ungesteuerte Patientinnenströme im Rahmen der Umsetzung reagiert werden konnte. Die Analyse der Expertinnen- und Expertengruppe hat ergeben, dass alle gesetzten Maßnahmen den ÖSG-Kriterien entsprechen.

Die diesbezüglichen Vorgaben zur Erreichbarkeit werden erfüllt: Mehr als 90 % der Bevölkerung erreichen innerhalb von 45 Minuten eine geburtshilfliche Abteilung. Auch die Mindestbettenzahl wird mit Ausnahme der nordwestlichen Obersteiermark in allen Abteilungen erreicht. In dieser Region sind weitere Beobachtungen notwendig, da die zwei bestehenden geburtshilflichen Abteilungen weder die ausreichende Geburtenzahl noch die geforderte Stationsgröße aufweisen. Eine Zusammenlegung ist jedoch aufgrund des Kriteriums der Erreichbarkeit nicht möglich.

Landesrat Mag. Christopher Drexler: „Es ist mir bewusst, dass die Schließung der Geburtenstationen in der Bevölkerung große Sorgen und Ängste ausgelöst hat. Ich habe mir daher die Evaluierungsergebnisse in diesem sensiblen Bereich sehr genau angesehen und hinterfragt. Gerade die Argumente im Hinblick auf die Qualitätssicherung, die erst ab einer bestimmten Größe gewährleistet werden kann, haben mich jedoch überzeugt, dass der  eingeschlagene Kurs richtig war und ist.“

Rahmenbedingungen und Evaluierung
Die neuen politischen Rahmenbedingungen in der gemeinsamen Zuständigkeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung, Gesundheit- und Pflegemanagement in einem Ressort, die Strukturreformen in der Gesundheitsversorgung der Steiermark durch den „Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2011“ (RSG 2011) und die geänderten budgetären Rahmenbedingungen des Landes Steiermark führten 2011 zu einer Anpassung der strategischen Ausrichtung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes).

Die KAGes organisiert die Leistungserbringung für die steirische Bevölkerung so, dass am jeweiligen Standort die für die jeweilige Versorgungsstufe notwendige Kompetenz vorhanden ist. Mit den neuen Strukturelementen des RSG 2011 können die Leistungen – am Bedarf des Patienten orientiert – im ambulanten Bereich, der stationären Akutversorgung, der Remobilisation und Nachsorge (Kurzzeit-/Übergangspflege), der mobilen und stationären Pflege so gestaltet werden, dass der jeweilige Versorgungsbedarf in der dafür am besten geeigneten Versorgungsstufe möglichst effizient und qualitätsvoll gedeckt wird.

Auf Basis dieser Vorgaben und strategischen Überlegungen wurde die Umsetzungsplanung zum RSG 2011 durchgeführt und beauftragt. Wie bei jedem verantwortungsvoll durchgeführten Projekt, zumal in dieser Größenordnung und von dieser Bedeutung, bedarf es naturgemäß auch begleitender Evaluierung der initiierten Maßnahmen. Diese Zwischenüberprüfung gibt uns in der Steiermark einerseits die Sicherheit, dass wir mit den rechtzeitig eingeleiteten Reformen am richtigen Weg sind und andererseits die Möglichkeit, Feinabstimmungen vorzunehmen.

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