Gutachten entlastet Sebastian Kurz

Die WKStA hat gegenüber Sebastian Kurz schwere Vorwürfe erhoben. Der renommierte Wiener Strafrechtsprofessor DDr. Peter Lewisch vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien analysierte nun in einem Gutachten die Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in der Sebastian Kurz als Beschuldigter genannt wird.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass Prof. Lewisch die von der WKStA behaupteten konkreten Verdächtigungen „in keiner Weise“ nachvollziehen kann. Ebenso vermag die WKStA kein einziges Beweisergebnis zu benennen, „das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF bringt“. Vielmehr geht aus dem Gutachten hervor, dass die WKStA-Anordnung nicht nur „in mehreren Punkten schon in materiell-rechtlicher Analyse fehlerhaft“ sei, einer „schlichtweg inkorrekten Textanalyse von Chatnachrichten“, sondern obendrein auch auf Spekulationen, Mutmaßungen und verfehlten Zirkelschlüssenberuhe, und, dass die WKStA es verabsäumte, leicht zu recherchierende Kontroll-Beweise aufzunehmen, die die Unrichtigkeit ihrer Annahmen zeigen würden.

Professor Lewisch kritisiert außerdem im Gutachten, das im Auftrag von Mag. Werner Suppan erstellt wurde, auch, dass die WKStA, anstatt die Anordnung im Umfang des Notwendigsten zu begründen, „story telling“ betreibe und im gegenständlichen Fall keine prozessuale Kompetenz für ihre „romanhafte Erzählung“ habe.

Für Universitätsprofessor DDr. Peter Lewisch vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien ergibt sich in der Analyse der WKStA-Anordnung ein klares Bild:

 „Nach Analyse der Anordnung der WKStA und der von der Staatsanwaltschaft selbst vorgebrachten Beweismittel und Überlegungen lässt sich die Verdachtslage in keiner Weise nachvollziehen. Kein einziges Beweismittelergebnis bringt Sebastian Kurz in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten im Schoße des BMF. Außerdem ist die Anordnung schon in ihrer materiell-rechtlichen Analyse in vielen Punkten fehlerhaft. Sie besteht im Kern aus inkorrekten Textanalysen, Mutmaßungen und Spekulationen, auf methodisch verfehlten Zirkelschlüssen und auch einer – von ihr besonders betonten, tatsächlich aber inhaltsleeren – Gesamtschau von Einzelumständen. Es ist unbegreiflich, wieso die WKStA einfachste, im Internet zu recherchierende Kontroll-Beweise nicht aufnimmt, die die Unrichtigkeit ihrer Interpretation auf einen Blick gezeigt hätten. Die vorgetragenen Umstände tragen die gegen Sebastian Kurz erhobenen Beschuldigungen nicht. Für einen Beschuldigtenstatus ist eine konkrete Verdachtslage Voraussetzung, von dieser kann in Bezug auf die Person Sebastian Kurz keine Rede sein.“

Zum gesamten Gutachten geht es hier: https://kurz-link.at/LewischGutachten

Von Anfang an hat Sebastian Kurz betont, dass er sich strafrechtlich nichts zu Schulden hat kommen lassen und dies auch beweisen wird.

Das sagt Sebastian Kurz selbst dazu: https://www.facebook.com/sebastiankurz.at/posts/4485225014902470

 

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