Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
„Der bestmögliche Spieler- und Jugendschutz sowie umfangreiche Präventionsmaßnahmen werden künftig in der Steiermark beim Kleinen Glücksspiel im Vordergrund stehen“, kündigen die Reformpartner Hannes Schwarz (SPÖ) und Barbara Eibinger (ÖVP) zum Auftakt der Verhandlungen im Landtags-Unterausschuss an.
In der heutigen Sitzung des Unterausschusses ergeht in die zuständigen Abteilungen des Landes das Ersuchen, ein Steiermärkisches Glücksspielgesetz zu erarbeiten, das ein kontrolliertes legales Angebot mit strengen Schutzbestimmungen und gleichzeitig sicheren Einnahmen für Prävention beinhalten soll.
Die wichtigsten Eckpunkte beim Kleinen Glücksspiel, das auch in den Nachbarbundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Burgenland erlaubt ist, sollten laut Schwarz und Eibinger die folgenden sein:
- Bestmöglicher Spieler- und Jugendschutz durch ein Verbot von Einzelaufstellungen der Automaten
- Reduktion der Automaten von 3200 auf 1000
- Umfangreiche Präventionsmaßnahmen durch Verwendung der Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel für Suchtprävention und Jugendschutz.
- Klare Regeln durch die Übernahme der im Bundesgesetz vorgesehenen Spielerschutz- und Geldwäschevorbeugungsmaßnahmen.
- Europaweite Ausschreibung von drei Lizenzen für das Kleine Glücksspiel (Spielsalons) in der Steiermark.