Bezirk/Gemeinde

Entlastung. Für alle.

Geld zurück für unsere Steirerinnen und Steirer.

Wir erleben aktuell Krisen und mannigfaltige Herausforderungen. Die Teuerungssituation hat sich in den vergangenen Monaten noch weiter zugespitzt und bedeutet für die Menschen in unserem Land eine große Belastung, welche sich vor allem finanziell niederschlägt. Umso mehr ist die Politik gefordert, Maßnahmen zu setzen, um bestmöglich zu unterstützen. Zahlreiche solcher Maßnahmen gegen die Teuerung wurden auf Landes- wie auf Bundesebene bereits umgesetzt. Wir geben dennoch weiterhin alles, damit niemand in unserem Land zurückgelassen wird.

Auf dieser Seite haben wir zusammengefasst, welche Maßnahmen gegen die Teuerung die Steirerinnen und Steirer bereits erhalten haben oder aktuell beantragen können.

Hilfe, die direkt ankommt.

300 Euro Soforthilfe für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten etc.) und 500 Euro Klimabonus pro Person (für Kinder 250 Euro), die ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat. Dieser wurde bereits im September ausgezahlt!

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss ist Teil des Energieschutzschirms der Bundesregierung. Dieser einmalige Zweckzuschuss umfasst insgesamt 450 Mio. Euro für ganz Österreich.

Als Sofortmaßnahme gegen die Teuerung haben wir in der Steiermark den Heizkostenzuschuss auf 340 Euro verdoppelt. Bereits seit Oktober kann er in allen Gemeinden und der Stadt Graz beantragt werden. Mehr Infos dazu gibt’s hier. Der Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3-mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert!

Außerdem kommt es zu Preissenkungen bei den Öffis und auch der Wohnschirm wird verlängert (Schutz vor Delogierung). Für 2022 gibt es zudem einen erhöhten Absetzbetrag von 500 Euro und einen Inflationsausgleich der Sozialleistungen.

  • Stromkostenbremse – befristet bis Juni 2024
  • Abschaffung der kalten Progression – Seit 1. Jänner 2023 wurden die Steuerklassen zum ersten Mal automatisch an die Inflationsrate angepasst. Bis 2026 wird das den Menschen in Österreich rund 20 Milliarden Euro an Steuern ersparen.

Außerdem wurde im neuen Jahr die Grundvergütung für Zivil- und Grundwehrdiener erstmalig um mehr als 40 Prozent erhöht! 

Die Pensionsanpassung für 2023 ist sozial treffsicher, gerecht und eine wichtige Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Unterm Strich bekommen zwei Drittel aller Pensionistinnen und Pensionisten mindestens 8,2 Prozent mehr, besonders geringe Einkommen sogar bis zu 10,2 Prozent.

Auch der Steiermark-Bonus von 300 Euro für Menschen mit besonders niedrigem Einkommen und der Härtefallfonds der Energie Steiermark entlastet auf direktem Weg.

 

Maßnahmen für leistbares Wohnen:

  • Verhinderung drohender Mietsteigerungen durch Rückzahlungsstreckungen
  • Erhöhung der Geschossbauförderung auf 2.100 Euro/m²
  • Neue Sanierungsförderung seit 1. Jänner 2023 schont Klima und Geldbörse

Mehr Geld für unsere Kommunen mit einer weiteren Gemeindemilliarde: Um alle unsere Gemeinden zukunftsfit zu machen, wird es seitens des Bundes eine Anschubfinanzierung für kommunale Investitionen in der Höhe von einer Milliarde Euro geben! Die Hälfte dieser Gemeindemilliarde wird für den Umstieg auf erneuerbare Energien und Maßnahmen für höhere Energieeffizienz gewidmet sein, die andere Hälfte für notwendige Investitionsprojekte in unseren Gemeinden.

Ökosoziale Steuerreform.

Weil sich Leistung auszahlen muss!

Leistung muss sich auszahlen: Darum wird mit der ökosozialen Steuerreform die Einkommenssteuer deutlich gesenkt. Nach Senkung der ersten und zweiten Einkommenssteuerstufe, wird seit 1. Jänner 2023 auch die dritte Tarifstufe entlastet und die Steuerlast auf 40 Prozent reduziert. Dadurch werden die Steierinnen und Steirer in der Krise unmittelbar entlastet – damit in Zukunft mehr netto vom brutto bleibt!

Das Prinzip Klimaschutz ist nun im Steuersystem verankert und es werden notwendige Anreize für umweltfreundliches Verhalten gesetzt:

  • Einführung des regionalen Klimabonus in vier Stufen
  • Sauber-Heizen-Offensive mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro

Außerdem haben wir den Pensionistenabsetzbetrag erhöht!

Entlastung für unsere Familien.

Wir haben den Familienbonus auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht und den Kindermehrbetrag auf 550 Euro pro Kind pro Jahr angehoben. Zusätzlich gab es eine Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August von 180 Euro.

Elternbeiträge in steirischen Kinderkrippen sollen zukünftig sozial gestaffelt sein, denn der Zugang zu elementarer Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen! Das Modell orientiert sich an der Sozialstaffelung in den Kindergärten und sieht einen vertretbaren Selbstbehalt vor.

Von der Valorisierung der Sozialleistungen werden primär Familien profitieren, indem beispielsweise der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld und die Familienbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst werden. Das gesamte Volumen der Valorisierung der Sozialleistungen beläuft sich auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Entlastung für unsere Unternehmen.

Unternehmen bekommen die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie frei vom SV-Beitrag auszuzahlen. Die Umsatzgrenze für die Pauschalisierung von Kleinunternehmern wird von 35.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.

Weitere Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen:

  • Strompreiskompensation
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen
  • Senkung der Lohnnebenkosten (UV-Beitrag -10 Prozent, FLAF-Beitrag auf 3,7 Prozent)
  • Abfederung der Dieselpreissteigerungen

Außerdem gibt es Erleichterung für klimafreundliche Investitionen und wir senken die Körperschaftssteuer!

Für viele unternehmerische Investitionen wird es künftig einen steuerlichen Freibetrag von 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geben – Bei ökologischen Investitionen sogar 15 Prozent! Zudem sind geringwertige Wirtschaftsgüter seit Jahresbeginn bis zu einer Höhe von 1000 Euro sofort absetzbar. Der Körperschaftssteuersatz wird im Einklang mit internationalen Entwicklungen von derzeit 25 Prozent auf 24 Prozent im heurigen Jahr und 23 Prozent im Jahre 2024 reduziert.

Entlastung für unsere Landwirtinnen und Landwirte.

Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit und sichern die steirische Versorgung mit regionalen Lebensmitteln. Hier bedarf es besonderer Entlastungsmaßnahmen, um diese weiterhin zu gewährleisten:

  • Agrardiesel-Kostenausgleich
  • Ausgleich für CO² -Bepreisung
  • Betriebskostenausgleich und Stromkostenzuschuss für die Land- und Forstwirtschaft
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze (Umsatz)
  • Erhöhung Einnahmengrenze für Nebentätigkeiten auf 45.000 Euro
  • Senkung der Einkommenssteuersätze (v.a. für Nebenerwerb)
  • Anpassungen der Bauernpensionen (+ 130 Mio. Euro)

Außerdem bauen wir Bürokratie ab! Die Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte erfolgt zukünftig automatisiert unter Berücksichtigung des Temperatur- und Niederschlagsindexes sowie der Betriebsgröße.

„politicum“ versteht sich als Zeitschrift, die die offene Diskussion pflegt. Zahlreiche, namhafte nationale und internationale Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und politischen Couleurs haben zu den verschiedensten aktuellen Themen Stellung bezogen. Zu Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur, Staats- und Demokratiereform u.v.m.

Die Liste der Themen sowie die Liste der über 1.800 Autorinnen und Autoren ist eine eindrucksvolle, bunte Vielfalt und ein kleines „Who is who“ der Steiermark, aber auch Österreichs.

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