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Umweltanwaltschaft gehört abgeschafft!
Anlässlich der Pressekonferenz der steirischen Umweltanwältin wiederholt der Obmann des Wirtschaftsbundes, Landesrat Christian Buchmann, seine Forderung nach einer Evaluierung aller Anwaltschaften und der Abschaffung der Umweltanwaltschaft.
„Wir brauchen schlanke Strukturen, schnelle Verfahren und Planungssicherheit für Investitionen statt Verhinderungspolitik“, fordert WB-Obmann Landesrat Dr. Christian Buchmann. „Die Bilanzpressekonferenz der Umweltanwaltschaft zeigt einmal mehr, dass es sich bei der Umweltanwaltschaft um eine zusätzliche Kontrollinstanz handelt, die eine weitere bürokratische Hürde für Unternehmen darstellt. Als solche hat sie ausgedient und ist daher ersatzlos zu streichen“, wiederholt LR Buchmann seine Forderung.

„Ziel ist es, Unternehmen bei Investitionsvorhaben zu unterstützen, die für Wertschöpfung und Beschäftigung und damit Fortschritt in der Steiermark sorgen. Selbstverständlich darf dies nur unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen passieren. Die Verzögerung und Verhinderung wichtiger Projekte – nicht selten durch die Umweltanwaltschaft herbeigeführt – führen aber immer wieder dazu, dass Investoren abspringen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden. Ich setze mich dafür ein, dass Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden und so der Wirtschaftsstandort Steiermark nachhaltig gestärkt wird“, so Buchmann.
„Die Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, Projekte auf Basis gesetzlicher Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls auch die entsprechende Genehmigung zu versagen. Darüber hinaus hat jede Person, die durch ein Projekt, eine Betriebsstätte u.ä. in ihren persönlichen Rechten betroffen ist, das Recht auf Parteistellung und kann damit ihre Interessen direkt im Verwaltungsverfahren vertreten. Deshalb ist die Umweltanwaltschaft als zusätzliche Kontrollinstanz nicht mehr nötig“, so WB-Obmann Christian Buchmann abschließend.






