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Ranner fordert verbesserten Konsumentenschutz für Pauschalreisende!
Neue Pauschalreise-Richtlinie muss sich Internetbuchern annehmen

Heute will die EU-Kommission dem Europäischen Parlament ihre Pläne zur Änderung der Richtlinie über Pauschalreisen präsentieren. Diese schützt die Rechte von Reisenden, wenn über ein Reisebüro gebucht wurde. "Die derzeit gültige Regelung geht aber auf das Jahr 1990 zurück und kann der heutigen Situation am Reisemarkt ganz und gar nicht mehr gerecht werden. Vor allem private Reisebuchungen übers Internet sowie Billigfluglinien haben den europäischen Reisemarkt und das Verhalten der Konsumenten in den letzten Jahren stark verändert", so die ÖVP-Verkehrssprecherin im Europäischen Parlament, Dr. Hella Ranner. "Internetbuchungen von Zuhause fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Somit wird die Zahl der geschützten Verbraucher immer kleiner, obwohl immer mehr Menschen auf Urlaub fahren", kritisiert Ranner die längst überfällige Überarbeitung der Richtlinie im Sinne eines verbesserten Konsumentenschutzes. "Europa muss Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher voll und ganz von einem Binnenmarkt profitieren können, der auch wirklich funktioniert". ****
Der Trend gehe seit Jahren zu individuell gebuchten Pauschalreisen über das Internet. "Alleine in den letzten zwei Jahren hat ein Viertel der Reisenden den Urlaub bereits selbst zusammengestellt und die Leistungen zudem über unterschiedliche Anbieter gebucht. So wurden selbst Flugtickets gekauft, Hotels gebucht und Mietautos bestellt", weiss Ranner. Leider würden sich jedoch auch die Beschwerden von Verbrauchern häufen. "Oft entsprechen Hotels nicht den gebuchten Beschreibungen, sind Mietwagenfirmen oder Unternehmen Bankrott und die Konsumenten werden nicht rechtzeitig oder gar nicht informiert", berichtet Ranner über die häufigsten Reisepannen von Internetbuchern. "Unsere Bürger verstehen aber zu Recht nicht, weshalb zwei Reisende, die nebeneinander im Flugzeug sitzen und sogar im selben Hotel untergebracht sind, je nach Art der Buchung einen völlig anderen Verbraucherschutz geltend machen können, wenn etwas schief geht", kritisiert die Verkehrssprecherin die zwanzig Jahre alte Richtlinie.
Auch ein Schadenersatzanspruch der Reisenden für den Fall, dass eine Fluggesellschaft Insolvenz werde, müsse in der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Im Zuge der jüngsten Pleiteserien im Bereich der Billig-Reiseanbieter hatte sich Ranner bereits mehrmals für entsprechende Änderungen für die EU-Bürger stark gemacht. "Neben Verbesserungen für den Konsumenten muss ein neuer Vorschlag der Kommission auch auf das verstärkte Problem für Reiseagenturen bei Insolvenzen von Fluglinien Rücksicht nehmen. Die großen Divergenzen zwischen der Gewährleistung der Reiseveranstalter und der verschuldensabhängigen Haftung der Fluglinien müssen ein Ende haben", so die Verkehrssprecherin weiter. "Die Kommission muss daher die Revision der Richtlinie über Pauschalreisen vorrangig behandeln und rasch mit verbraucherschutzrechtlichen Regelungen auf die Digitalisierung der Reiseplanung reagieren", so Ranner abschliessend.

































































