Link zur Web 2.0 Seite
Freitag, 10.9.2010

News

Wer singt geht frei. Braucht Österreich eine Kronzeugenregelung?

Im österreichischen Strafrecht gibt es derzeit nur eine kleine Kronzeugenregelung, die eingesetzt werden kann, wenn es z.B. um die organisierte Kriminalität geht. Die so genannte große Kronzeugenregelung – also die Möglichkeit eines gänzlichen Straferlasses – wird aber immer wieder diskutiert. Wird dadurch die Rechtsordnung als Ganzes bedroht?


Diese Frage erörterten auf Einladung von Landesgeschäftsführer Mag. Bernhard Rinner und LH-Stv. Hermann Schützenhöfer beim DiensTalk „Wer singt geht frei. Braucht Österreich eine Kronzeugenregelung?“ die Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner mit der Präsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Dr. Gabriele Krenn, mit dem Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Dr. Friedrich Kicker und dem Wiener Psychologen Univ.Prof. Dr. Max H. Friedrich.

In manchen Bereichen der Kriminalität gibt es scheinbar keine Opfer, wie z.B. bei der organisierten Kriminalität, hält Bandion-Ortner fest. Daher benötige Österreich neue Instrumente im Strafprozess. Eine Möglichkeit wäre z.B. die Einführung einer erweiterten Kronzeugenregelung. Wo man diese einsetzen könnte, ist allerdings noch offen. Man könnte dabei aber auf bestehende Instrumente zurückgreifen. „Bei einer gänzlichen Strafbefreiung bin ich skeptisch,“ betont die Justizministerin. „Wenn wir davon ausgehen, dass die Kronzeugenregelung erweitert werden soll, dann für den Bereich der Korruptionsbekämpfung und bei der organisierten Kriminalität. Gerade dort ist es schwierig, die Strukturen zu durchbrechen. Dort finden sich wenig Zeugen, die aussagen wollen.“

Gabriele Krenn gibt zu bedenken, dass eine Kronzeugenreglung doch der Gleichmäßigkeit der Bestrafung widerspräche und es keine Relation zwischen Schuld und Strafe mehr gäbe. „Ich lehne eine Kronzeugenregelung, die zur völligen Strafbefreiung führt, ab.“ Die Wirkungsweise der Kronzeugenregelung scheint nicht dokumentiert zu sein, das ist bei einer europaweiten Evaluierung herausgekommen. Das statistische Ergebnis dabei ist, dass keine Erfolge nachweisbar sind. Eine Reihe von Ländern lehnt dies grundsätzlich ab. Dass mit dem Vorhandensein der Kronzeugenreglung die Aufklärung schlagartig steigt, ist daher kritisch zu hinterfragen.

Für den Wiener Psychologen Max H. Friedrich wäre eine Kronzeugenregelung in der Drogenszene ein wichtiger Faktor. Dabei sollen Drogenopfer in Schutz genommen werden. „Wir erleben immer wieder, dass Jugendliche harte Drogen konsumieren. Wenn es einem dieser Jungen dann nicht mehr gut geht und er in Gefahr schwebt, passiert es allzu oft, dass ebenfalls anwesende Drogenkonsumenten aus Sorge, als Mittäter angeklagt zu werden, keine Rettung alarmieren“. Friedrich fordert, den Mut zu belohnen, dass jemand sehr wohl die Rettung holt, damit jemand gerettet werden kann.

„Wir können die Kronzeugenreglung nur dort einsetzen, wo wir wirklich nicht mehr weiterkommen. Das sollte der Ansatz sein, die Schwerkriminalität zu bekämpfen. Eine Verbesserung könnte man dort erreichen, wo man mehr Berechenbarkeit einräumt. Ich könnte mir vorstellen“, so Friedrich Kicker weiter, „eine Regelung wie beim Jugendstrafrecht – Kronzeugenregelung gegen halben Strafsatz. Das ist für den Täter berechenbarer.“ Das Hauptproblem sei übrigens, dass man die Täter erst greifbar habe, wenn sie bereits in den Mühlen der Justiz sind. Eine vom Saulus-zu-Paulus-Wandlung des Täters komme nicht sehr oft vor und die Selbstanzeige werde meist erst dann in Anspruch genommen, „wenn die Sache schon ganz heiß ist“.


zur Bildergalerie der Veranstaltung

Link zum SteirerStork Video

Link zum Videocorner


Steiermark - ÖVP vort Ort