Neues Wettengesetz soll den Wettkundenschutz erhöhen

Die Zukunftskoalition von ÖVP und SPÖ übermittelte heute den Fraktionen des Landtages Steiermark den Entwurf eines neuen Wettengesetzes. „Mit dem neuen Gesetz wollen wir in erster Linie den Schutz der Wettkundinnen und Wettkunden verbessern. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Livewetten eingeschränkt“, erläutern Ausschussvorsitzender KO Hannes Schwarz (SP) und LAbg. Alexandra Pichler-Jessenko (VP) die Neufassung des Gesetzes.

Anlass für die Neufassung ist eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt und ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Tätigkeit von Wettvermittlern in die Regelung  miteinbezogen werden muss und kein freies Gewerbe mehr darstellt. Im Zuge dessen wurden aber auch zahlreiche inhaltliche Verbesserungen vorgenommen.

Jugendschutz und Wettkundenkarte

Konkret soll durch die Neufassung des Gesetzes vor allem der Jugendschutz verbessert werden, indem dieser explizit im Gesetz verankert wird und ein entsprechender Hinweis auch vor dem Eingang von Annahmestellen und auf jedem Wettterminal angebracht werden muss. Neu eingeführt wird eine Wettkundenkarte, die zum Wetten an Wettterminals und bei Wetten, die den Betrag von 70 Euro übersteigen, zwingend notwendig ist. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre zum Wettkundenschutz.

Verpflichtende Beratungsgespräche und Wettsperre

Für Personen, bei denen das Wettverhalten eine Suchterkrankung nahelegt oder die Existenzgrundlage gefährdet, sind in Zukunft verpflichtende Beratungsgespräche durch den Wettunternehmer durchzuführen. Kann die Person nicht glaubwürdig versichern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist, muss der Wettunternehmer den betroffenen Wettkunden sperren. Dies geschieht auch, wenn das Beratungsgespräch verweigert wird.

Wettmöglichkeiten werden eingeschränkt

Ebenfalls eingeschränkt werden die Wettmöglichkeiten – konkret die der Livewetten. Hier sind in Zukunft nur noch Wetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor erzielt, möglich. Livewetten auf Ereignisse wie das nächste Foul, den nächsten Eckball oder die nächste gelbe Karte sind damit in Zukunft nicht mehr möglich. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Wetten auf voraufgezeichnete oder virtuelle Sportereignisse (z.B. Computerspiele) sowie auf Sportereignisse bei denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen.

Wettannahme über Wettterminals oder Eingabegeräte

Platziert werden können Wetten weiterhin über Wettterminals oder über Eingabegeräte, die im Gesetz neu definiert wurden. Während bei Wettterminals die Eingabe und der Abschluss einer Wette ausschließlich mit einer zuvor ausgestellten, personenbezogenen Wettkundenkarte möglich ist, können bei Eingabegeräten Wetten elektronisch angezeigt und eingegeben, jedoch weder bezahlt noch abgeschlossen werden. Dies ist nur bei den dafür vorgesehenen Schaltern in Wettbüros oder Wettannahmestellen möglich, wo zusätzlich eine Wettkundenkarte ab einem Einsatzbetrag von € 70,- vorgeschrieben ist.

Gesetz geht vor Beschlussfassung in ein Begutachtungsverfahren

„Der Entwurf wurde heute allen im Landtag vertretenen Fraktionen übermittelt, übermorgen wollen wir in einer Sitzung des dafür zuständigen Unterausschusses den Entwurf besprechen und dann im Ausschuss das Begutachtungsverfahren einleiten“, beschreiben Schwarz und Pichler-Jessenko das weitere Vorgehen. Danach können Stellungnahmen zum Gesetz abgegeben werden, die in Folge im Ausschuss diskutiert werden. Nach einem Notifikationsverfahren auf Ebene der Europäischen Union soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst im Landtag Steiermark beschlossen werden

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