Landtag Steiermark novelliert das Kulturförderungsgesetz

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen beim Vollzug der Kulturförderungen novelliert der Landtag Steiermark auf Initiative von Kulturlandesrat Christian Buchmann in seiner heutigen Sitzung das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005. „Ziel der Novelle ist es, die bestmögliche Förderung des Kunst- und Kulturschaffens zu gewährleisten und dessen Vielfalt auch in Zukunft zu bewahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der freien Szene und der regionalen Kulturinitiativen“, betonen die Kultursprecher der steirischen Zukunftspartnerschaft  LAbg. Sandra Holasek (ÖVP) und LAbg. Wolfgang Dolesch (SPÖ). 

LAbg. Sandra Holasek © Fischer
LAbg. Sandra Holasek © Fischer

Weniger Verwaltung, mehr Effizienz durch Bündelung der Förderbereiche
Im Sinne einer Verschlankung werden die bisher elf Förderbereiche auf sechs reduziert, wodurch auch die Zahl der Fachexperten für die Begutachtung von Förderansuchen von 33 auf 18 sinkt. Diese sollen dafür öfter eingesetzt werden. „Diese Bündelung bedeutet aber nicht, dass gewisse Bereiche nicht mehr vertreten sind. Vielmehr sind weiterhin alle Einreichungen für Förderansuchen möglich. Es handelt sich dabei um eine Verschlankung der Strukturen, die den Verwaltungsaufwand reduzieren wird“, betonten die beiden Kultursprecher.

Darüber hinaus werden die Fachexperten künftig mit sämtlichen mehrjährigen Förderverträgen befasst sein, wodurch es auch hier eine fundierte fachliche Beurteilung geben wird. Auf Wunsch der Kulturschaffenden können Förderanträge ab 2017 nicht mehr nur auf Papier, sondern auch online eingereicht werden.

Änderungen bei der Zusammensetzung des Kulturkuratoriums
Eine weitere Änderung betrifft die Zusammensetzung des Kulturkuratoriums. Von den 15 Mitgliedern sollen künftig fünf vom weichenden Kuratorium selbst vorgeschlagen werden, die übrigen zwei Drittel stellt weiterhin die Landesregierung. Diese Änderung tritt ab 2018 in Kraft, wenn das neue Kuratorium aufgestellt wird.

Kunst im öffentlichen Raum entlang eines kulturpolitischen Auftrages
Klarer strukturiert werden sollen auch Kunstprojekte im öffentlichen Raum. Künftig soll das Kulturkuratorium einen sogenannten kulturpolitischen Auftrag formulieren, der in der Regierung beschlossen wird und entlang dessen Projekte unterstützt werden. Damit will man eine Verschlankung der Strukturen und einen stringenteren Verfahrensprozess erreichen. Die geförderten Projekte sollen weiterhin temporärer Natur sein.

„Die Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes schafft nicht nur effizientere Strukturen, sondern geht stärker auch auf die Bedürfnisse der steirischen Kunst- und Kulturszene ein. Dadurch sichern wir die Vielfalt des kulturellen Schaffens in der Steiermark nachhaltig ab“, so die Abgeordneten Holasek und Dolesch abschließend.

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