Änderung der Gemeindewahlordnung Graz

Nachdem sich die Landeshauptstadt Graz dazu entschieden hat, den regulären Wahltermin von Herbst 2017 auf den 5. Februar vorzuverlegen, haben ÖVP und SPÖ im Landtag eine Änderung der Gemeindewahlordnung Graz eingebracht.Der Gesetzesentwurf beinhaltet zwei wesentliche Punkte mit der die Grazer Wahlordnung dem unlängst im Nationalrat geänderten Bundespräsidentenwahlgesetz angeglichen wird.

Bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wurden Produktionsfehler bei Wahlkartenvordrucken festgestellt. Deshalb wird nun wieder auf Wahlkarten zurückgegriffen, die – was ihre technische Beschaffenheit anlangt – von 1990 bis 2009 bereits verwendet wurden. Die Wahlkarte weist keine „Aufreißlasche“ mehr auf und entspricht damit von der Form handelsüblichen Kuverts, womit die notwendige Stabilität des Kuverts – und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl – gewährleistet wird.

Außerdem wird die Bestimmung, wonach nur die Wahlleiterin oder der Wahlleiter das Wahlkuvert mit dem Stimmzettel nach Stimmabgabe durch den Wähler oder die Wählerin in die Urne werfen darf, novelliert. Da in der Regel die Wählerin oder der Wähler das Wahlkuvert mit dem Stimmzettel selbst in die Urne einwirft, wurde die entsprechende Bestimmung nun dahingehend geändert. Nur für den Fall, dass sie oder er dies nicht tut, ist das Wahlkuvert zum Einwurf in die Wahlurne der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu übergeben.

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