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„Neuerungen und Verbesserungen bei Mindestsicherung, Grundversorgung für Flüchtlinge und Wohnunterstützung“

„Im Rahmen eines umfassenden ,Sozial-Paketes‘ wurden heute im Landtag Steiermark Neuerungen und Verbesserungen in den Bereichen Mindestsicherung, Grundversorgung für Flüchtlinge und Wohnunterstützung beschlossen“, freuen sich die beiden stellvertretenden Klubobleute der Zukunftskoalition, LAbg. Barbara Riener (ÖVP) und LAbg. Klaus Zenz (SPÖ). In direkten Gesprächen mit VertreterInnen aller Parteien und im Unterausschuss gab es zu diesen vielfältigen Themen eine breite Diskussion, so Zenz und Riener.

LAbg. Barbara Riener
LAbg. Barbara Riener

Bei der Mindestsicherung werden künftig Schlupflöcher geschlossen, die Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und dem Arbeitsmarktservice (AMS) wird optimiert, Mahnverfahren werden beschleunigt, wodurch es schneller möglich wird, entsprechende Sanktionen zu setzen. Zudem ist es in Zukunft bei Fehlverhalten möglich, sehr schnell 25 Prozent und letztlich sogar bis zu 100 Prozent der reinen Geldleistung zu kürzen. „Die Mindestsicherung als wichtiges soziales Instrument wird im Prinzip erhalten bleiben – wir unterstützen all jene, die Hilfe brauchen, aber es wird eine leistungsorientierte Komponente eingeführt“, erläutern Zenz und Riener: „Und wer sich nicht an die Spielregeln hält, dem drohen Kürzungen!“

Auch im Bereich der Grundversorgung für Flüchtlinge wird es Adaptierungen geben. Im Steiermärkischen Grundversorgungsgesetz werden nun die Aufnahmerichtlinie der EU und aktuelle Regelungen im österreichischen Fremdengesetz umgesetzt. Das bringt für den Vollzug in der Steiermark Vorteile. „Präzisere Begriffsdefinitionen bringen mehr Klarheit und Rechtssicherheit – wer hat Anspruch worauf und unter welchen Voraussetzungen“, erklären Zenz und Riener. Außerdem können Leistungen für Flüchtlinge künftig auch an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.

Und auch die Wohnbeihilfe wird in der Steiermark – unter dem neuen Begriff „Wohnunterstützung“ – auf völlig neue Beine gestellt. Künftig wird es Zuschüsse nicht wie bisher aus drei verschiedenen Töpfen geben, sondern nur aus einem. Damit wird vor allem die Verwaltung vereinfacht. Entscheidend für die Zuerkennung einer Unterstützung sind dann nur noch das Einkommen und die Haushaltsgröße, nicht jedoch die individuelle Ausgestaltung des Wohnens, wie etwa Größe oder Lage der Wohnung. „Uns war es wichtig, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen und die Verwaltung zu vereinfachen“, betonen Zenz und Riener, „aber vor allem, dass das Geld wirklich jenen zu Gute kommt, die eine Unterstützung wirklich brauchen.“ Bei den Studierenden ist die Wohnunterstützung nun doch nicht – wie vorgesehen – an den Bezug eines Stipendiums gekoppelt, sondern orientiert sich künftig am Einkommen der Eltern.

Zur Kritik der Opposition, dass mit der schnellen Beschlussfassung noch vor dem Sommer quasi „drübergefahren“ werde, stellen Zenz und Riener klar, dass es sich zum einen um einen selbstständigen Antrag des zuständigen Ausschusses handelt und die behaupteten Rechtswidrigkeiten an den Haaren herbeigezogen seien.

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