Landtag Steiermark beschließt klare Linie für die Finanzausgleichsverhandlungen!

Im Zuge eines Beschlusses legt der Landtag Steiermark auf Initiative der Zukunftskoalition von ÖVP und SPÖ eine klare Linie für die aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen fest. Darin wird gefordert, dass unsere Gemeinden für die Kostensteigerungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung finanziell entschädigt werden sollen. Weitere zentrale Punkte des Antrages sind eine faire Aufteilung der Ertragsanteile unter den Ländern und Gemeinden, die Einführung eines Fonds für struktur- und finanzschwache Gemeinden sowie die Absicherung der Grundsteuer und der Kommunalsteuer als gemeindeeigene Abgaben.

LAbg. Erwin Dirnberger
LAbg. Erwin Dirnberger

„Unser zentrales Anliegen bleibt mehr Gerechtigkeit für das Land Steiermark und die steirischen Gemeinden bei der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel“, so Gemeindebund-Präsident LAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP) und Klubobmann-Stv. LAbg. Karl Petinger (SPÖ).

Mit ihren soliden Finanzen beweisen die steirischen Gemeinden jedes Jahr aufs Neue, dass sie kompetente und verlässliche Partner des Landes Steiermark und des Bundes sind. Angesichts der zunehmenden Aufgaben, denen unsere Gemeinden gegenüberstehen und  den damit verbundenen Kosten ist das aber keine Selbstverständlichkeit.

„Tatsache ist nämlich, dass die kommunalen Aufgabenfelder immer umfangreicher werden. Grund dafür sind zahlreiche Aufgabenübertragungen vom Bund an die Gemeinden. Oftmals sind diese erfolgt ohne für eine entsprechende finanzielle Abgeltung zu sorgen“, so die Landtagsabgeordneten Erwin Dirnberger (ÖVP) und Karl Petinger (SPÖ).

Dadurch entstanden erhebliche Mehrbelastungen für die Gemeinden im Rahmen des „Grauen Finanzausgleichs“, also Maßnahmen, welche außerhalb des Finanzausgleichs stehen, jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die Gemeinde- und Landesfinanzen haben. Beispiele hierfür sind Mehrausgaben durch die Ausbauoffensive im Kinderbetreuungsbereich oder aktuell der Anstieg der Kosten für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. „Es ist daher unabdingbar, dass im Zuge der derzeitigen Finanzausgleichsverhandlungen Vorsorge getroffen wird, die Finanzkraft der Gemeinden, Städte und des Landes zu stärken und eine faire Abgeltung der ihnen zugewiesenen Aufgaben gesetzlich festgelegt wird“, fordern die beiden Vertreter der steirischen Zukunftskoalition.

Damit dies im Zuge der Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich auch ausreichend berücksichtigt wird, hat der Landtag Steiermark auf Initiative der Zukunftskoalition einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund für eine Refundierung der Kostensteigerung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an die Länder und Gemeinden einzusetzen.

Darüber hinaus fordert der Landtag die Umsetzung eines reformierten Grundsteuermodells, das die Grundsteuer als gemeindeeigene Steuer rechtlich absichert sowie die Absicherung der Kommunalsteuer als gemeindeeigene Abgabe. „Beides soll erfolgen ohne jedoch zu einer Abgabenautonomie der Gemeinden zu führen. Diese würde nur ein Wetteifern unter den Gemeinden auslösen, von dem letztlich niemand profitiert“, sind Dirnberger und Petinger überzeugt.

Zentraler Punkt des Landtagsbeschlusses ist auch die Schaffung eines durch Bundesmittel finanzierten Strukturfonds für struktur- und finanzschwache als auch von Abwanderung stark betroffene, Gemeinden. Dieser soll einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Regionen leisten.

Vor allem geht es dem Landtag aber darum, die derzeit sehr ungleiche Aufteilung der Ertragsanteile auf die Länder und Gemeinden zu verringern und dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig und gerecht verteilt werden.

„Unsere wichtigste Forderung bleibt mehr Gerechtigkeit für das Land Steiermark und die steirischen Gemeinden bei der Aufteilung der finanziellen Mittel“, so Dirnberger und Petinger abschließend.

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