Rahmenbedingungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Betriebe verbessern!

In einem heute auf Initiative der steirischen Zukunftskoalition von ÖVP und SPÖ im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft beschlossenen Antrag fordert der Landtag Steiermark die Bundesregierung auf, die derzeit gültigen Umsatzgrenzen bei der Registrierkassenpflicht zu verdoppeln! Die Änderung soll für Vereine und Betriebe gelten, da sowohl die ehrenamtliche Tätigkeit als auch Klein- und Mittelbetriebe entlastet werden sollen.

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„Ehrenamtlich Tätige, aber auch vor allem unsere kleinen und mittleren Betriebe dürfen durch die Registrierkassenpflicht nicht in ihrer Arbeit behindert oder gar in ihrer Existenz gefährdet werden. Daher müssen die Grenzen für den Jahresumsatz- und die Bargeldeinnahmen, die dafür ausschlaggebend sind, ob eine Registrierkasse zu verwenden ist, entsprechend angehoben werden“, fordert Klubobfrau Barbara Eibinger-Miedl (VP).

Konkret fordert der Landtag Steiermark in dem heute im Wirtschaft-Ausschuss beschlossenen Antrag die Landesregierung dazu auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Umsatzbetrag, ab dem Betriebe und Vereine unter die Registrierkassenpflicht fallen, auf 30.000 Euro (netto) und die maßgebliche Barumsatzgrenze auf 15.000 Euro verdoppelt wird.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die Registrierkassenpflicht in Kraft tritt, wenn der jährliche Umsatzbetrag 15.000 Euro netto und gleichzeitig die Barumsätze (inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) den Betrag von 7.500 Euro netto überschreiten.

Gleiches Recht für alle!
Besonders wichtig ist der ÖVP auch, dass die Anhebung der maßgeblichen Grenzen für Vereine und Betriebe gelten muss. „Die Praxis und die zahlreichen Rückmeldungen von Betrieben und Vereinen haben gezeigt, dass diese Umsatzgrenzen zu niedrig angesetzt sind und durch die Anschaffungs-, Wartungs- und Folgekosten von Registrierkassensystemen zu unverhältnismäßig starken Belastungen führen. Um den vorbildlichen Einsatz unserer vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen aber vor allem auch unserer Betriebe nicht zu gefährden bzw. zusätzlich zu belasten, fordern wir vom Bund diese dringend notwendige Korrektur bei der Registrierkassenpflicht“, begründet Eibinger-Miedl die Initiative.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen und wird bei der nächsten Landtagssitzung behandelt.

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