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Rahmenbedingungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Betriebe verbessern!

In einem heute (26. April) eingebrachten Antrag der steirischen Zukunftskoalition fordern die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ die Bundesregierung auf, die derzeitigen Umsatzgrenzen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Betriebe zu verdoppeln! „Ehrenamtlich Tätige aber auch unsere kleinen und mittleren Betriebe dürfen durch die Registrierkassenpflicht nicht in ihrer Arbeit behindert werden“, fordert Klubobfrau Barbara Eibinger-Miedl (VP) im Namen der steirischen Zukunftskoalition.

VP-Klubobfrau MMag. Barbara Eibinger-Miedl   © Manninger
VP-Klubobfrau MMag. Barbara Eibinger-Miedl © Manninger

In einem Selbstständigen Antrag, der von allen Abgeordneten beider Fraktionen unterschrieben wurde, fordern die Partner der Zukunftskoalition daher die Landesregierung dazu auf sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Umsatzbetrag, ab dem Betriebe und Vereine unter die Registrierkassenpflicht fallen, auf 30.000 Euro (netto), sofern auch die Barumsätze 15.000 Euro überschreiten, verdoppelt wird.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die Registrierkassenpflicht in Kraft tritt, wenn der jährliche Umsatzbetrag 15.000 Euro netto und gleichzeitig die Barumsätze (inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) den Betrag von 7.500 Euro netto überschreiten.

„Die Praxis und die zahlreichen Rückmeldungen von Betrieben und Vereinen haben gezeigt, dass diese Umsatzgrenzen zu niedrig angesetzt sind und zahlreiche kleine Betriebe sowie Vereine und Institutionen treffen, die durch die Anschaffungs-, Wartungs- und Folgekosten von Registrierkassensystemen unverhältnismäßig stark belastet werden. Um den vorbildlichen Einsatz unserer vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen und unserer Unternehmerinnen und Unternehmer nicht zu gefährden bzw. zusätzlich zu belasten, fordern wir vom Bund diese dringend notwendige Korrektur bei der Registrierkassenpflicht“, begründen die Abgeordneten die Initiative.

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