Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Auf Initiative von ÖVP und SPÖ wurde das Gesetz, das die Verwendung und Zuerkennung von Patientenentschädigungsmitteln regelt, reformiert. Die Gesetzesänderung sieht eine höhere Entschädigungsleistung (bis zu 35.000 Euro) sowie eine neue Zusammensetzung der dafür zuständigen Patientenentschädigungskommission (PEK) vor.
„Die Gesetzesänderung bedeutet vor allem für die Patientinnen und Patienten eine deutliche Verbesserung in Sachen Entschädigungsleistungen. Ein wichtiges Anliegen der Patienten- und Pflegeombudsschaft und der Zukunftskoalition ist damit umgesetzt“, betonen die Gesundheitssprecher der Zukunftskoalition LAbg. Barbara Riener (VP) und LAbg. Oliver Wieser (SP).
Konkret wurde vom Landtag beschlossen, die derzeit geltende höchstzulässige Entschädigungsleistung von € 22.000,– auf € 35.000,– zu erhöhen. „Der bisherige Betrag lag unter dem durchschnittlichen Wert der österreichischen Bundesländer, weshalb uns die Anhebung sehr wichtig war“, so die beiden Gesundheitssprecher unisono.
Darüber hinaus wurde die Zusammensetzung der Patientenentschädigungskommission dahingehend geändert, dass die Vorsitzführung durch eine zum Richteramt befähigte Person mit Erfahrung im Schadenersatzrecht erfolgen soll.
Weiters muss künftig der medizinische Sachverständige, der von der Ärztekammer vorgeschlagen wird, in der Liste der allgemein beeideten Sachverständigen im Fachgebiet Medizin eingetragen sein. Neu ist ebenfalls, dass eine Vertreterin/ein Vertreter der Patienten- und Pflegeombudsschaft als beratendes Mitglied in die Kommission aufgenommen wird und bei der Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder darauf zu achten ist, dass sowohl Frauen als auch Männer vertreten sind.
Der Antrag wurde auf Initiative der Zukunftskoalition mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und FPÖ (gegen die Stimmen der KPÖ) beschlossen.