Modell „GmbH neu“ stärkt Wachstum

Justizministerin Dr. Beatrix Karl und Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann stellten heute im Rahmen eines Pressegespräches die „GmbH neu“ auch in der Steiermark vor. Das Gesetz zur GmbH neu ist seit 1. Juli in Kraft und wurde österreichweit bereits 390-mal in Anspruch genommen, in der Steiermark wurden schon 43 Gesellschaften nach dem neuen Modell gegründet. Damit konnte der Negativtrend bei GmbH-Gründungen der letzten Jahre gestoppt werden. Es gibt jetzt wieder mehr Unternehmer, die sich mit einer GmbH selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen.

68095.1--karl
Justizministerin DR. Beatrix Karl und Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann Foto: Frankl

Wirtschaftslandesrat Buchmann konnte auch mitteilen, dass die Verlängerung der Schwellenwertverordnung bis 2014 gelungen ist. „Durch die Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben, das ist wichtige konjunkturstärkende Maßnahme“, so Buchmann.

„Eine starke Wirtschaft ist der Motor für Österreichs Wohlstand. Mit der GmbH-NEU erleichtern wir Jungunternehmern den Zugang zu dieser Gesellschaftsform. Gleichzeitig garantieren wir mit den strengen rechtlichen Rahmenbedingungen dieser bewährten Gesellschaftsform die Seriosität der österreichischen GmbH“, so die Justizministerin im heutigen Pressegespräch. Gerade für die Steiermark, wo etwa die Kreativwirtschaft extrem stark ist, die sich besonders gut für GmbHs eignet, kann die reformierte Gesellschaftsform ein wichtiger Impuls für neue Unternehmensgründungen sein.

In der Steiermark machten sich im Jahr 2012 4.801 Menschen selbstständig, in Österreich insgesamt 34.652.

„Unternehmertum und Wachstum junger Unternehmen ist eine der 5 Kernstrategien unserer Wirtschaftsstrategie, Wachstum durch Innovation‘. Ich begrüße daher das Modell der GmbH-Neu, das vor allem innovative Jungunternehmer bei der Finanzierung ihrer Geschäftsmodelle unterstützt. Die deutliche Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver und erleichtert die rasche Umsetzung kreativer Geschäftsmodelle“, so Buchmann.

Beide Politiker zeigten sich erfreut, dass das Modell gut angenommen wird und es nach Rückgängen in den vergangenen Jahren und Monaten jetzt wieder zu deutlich mehr Gründungen kommt. Unternehmertum wird als Alternative zur unselbstständigen Beschäftigung gesehen und ist eine Quelle für Beschäftigungswachstum bzw. zur Stärkung des Innovationspotenzials. „Der Standort Steiermark bietet aufgrund seines hohen Innovationsgrades ein gutes Gründungsumfeld, dieses Potenzial unterstützen wir seitens des Wirtschaftsressorts mit der Gründerförderung Start!Klar oder unterschiedlichen Finanzierungsprogrammen“, so Buchmann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Wirtschaftsstandort Steiermark ist die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 2014, die vom Bundeskanzler beschlossen worden ist. „Ich habe mich sehr für diese Verlängerung eingesetzt, denn alle Zahlen belegen die positive wirtschaftliche Wirkung dieser Maßnahme“, so Buchmann. Durch die Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne die Verlängerung bis Ende 2013 wäre dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Der Schwellenwert für das so genannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt aufgrund der Schwellenwerte-Verordnung bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Durchschnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen sind die Verfahren sogar um bis zu fünf Monate kürzer. Dazu sinken die Verfahrenskosten um rund 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent. „Durch schnellere Verfahren kommen die Unternehmer auch schneller zu ihrem Geld, mit dem sie Wachstum und Beschäftigung in der Steiermark sichern“, so der Landesrat abschließend.
Die GmbH-NEU

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro
2. Senkung der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr
3. Senkung der Notar- und Rechtsanwaltskosten um etwa 50 Prozent
4. Wegfall der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung
Vorteile der GmbH-NEU

Erleichterter Zugang für Jungunternehmer
Vor allem Jungunternehmer werden durch die GmbH-NEU gezielt unterstützt. Durch erhebliche Kostensenkungen und das geringere Mindeststammkapital von 10.000 Euro wird der Zugang zu dieser Gesellschaftsform erleichtert.

GmbH im internationalen Vergleich attraktiver und wettbewerbsfähig machen
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass das bisherige Mindeststammkapital von 35.000 Euro zu hoch bemessen ist und Österreich damit an der EU-Spitze liegt. Der EU-Schnitt liegt hingegen bei ca. 8.000 Euro. Der österreichische Gesetzgeber muss darauf reagieren, um unsere GmbH, die als seriöse Gesellschaftsform etabliert ist, attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten und eine Flucht in ausländische Gesellschaftsformen zu verhindern.

Seriosität bleibt gewahrt
Die Seriosität dieser Gesellschaftsform bleibt auch durch die GmbH-NEU geschützt. So verhindert das Mindeststammkapital von 10.000 Euro auch künftig vorschnelle, nicht fundierte Unternehmensgründungen.

„politicum“ versteht sich als Zeitschrift, die die offene Diskussion pflegt. Zahlreiche, namhafte nationale und internationale Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und politischen Couleurs haben zu den verschiedensten aktuellen Themen Stellung bezogen. Zu Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur, Staats- und Demokratiereform u.v.m.

Die Liste der Themen sowie die Liste der über 1.800 Autorinnen und Autoren ist eine eindrucksvolle, bunte Vielfalt und ein kleines „Who is who“ der Steiermark, aber auch Österreichs.

Zur Webseite →

Südoststeiermark