Bezirk/Gemeinde

Landtag Steiermark setzt wichtige Schritte zur Vereinfachung von Stallbauverfahren

Auf Initiative der Steirischen Volkspartei beschloss der Landtag Steiermark zwei wichtige Maßnahmen, um Neu- und Umbaumaßnahmen von Stallbauten künftig leichter und konfliktfreier zu gestalten.

So soll ein Stallbauleitfaden mögliche Schwierigkeiten und Konflikte zwischen landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Anrainern vermeiden. Darüber hinaus erhalten Gemeinden in Zukunft die Möglichkeit, Stallbauverfahren ab einer gewissen Größe an die Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen.

Egal an welchem Standort – innerhalb oder außerhalb des Dorfgebietes – Tierhaltungsbetriebe ansässig sind: Kommt es zu Neu-, Um- oder Ausbauten bleiben Konflikte mit der Nachbarschaft oft nicht aus. Die möglichen Folgen reichen von Diskussionen, Streit bis hin zu kostspieligen Gerichtsprozessen.

„Meistens würden sich hier durch Kommunikation und vor allem Information bereits im Vorfeld viele Schwierigkeiten vermeiden lassen“, so ÖVP-Landwirtschaftssprecher LAbg. Karl Lackner (ÖVP).

Neuer Stallbauleitfaden soll mögliche Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden

Hier wurde der Landtag Steiermark nun aktiv: Auf Initiative des Landtagsklubs der ÖVP hat der Landtag die Erstellung eines speziellen Stallbauleitfadens beschlossen. Inhalte des Leitfadens sollen neben Informationen über bau- und raumordnungsgesetzliche Regelungen auch notwendige Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße Stallbauplanung, Empfehlungen für Maßnahmen zur Emissionsreduzierung etc. sein

„Mit einem speziellen Stallbauleitfaden kann und soll dazu beigetragen werden, einerseits den landwirtschaftlichen Betrieben bei Neu-, Um- oder Zubau hilfreiche Informationen zu geben und andererseits das Zusammenleben zwischen Landwirtschaft und Wohnbevölkerung nachhaltig positiv zu beeinflussen“, so Lackner.

Erstellt werden soll der Leitfaden gemeinsam von den zuständigen Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, der Landwirtschaftskammer Steiermark sowie Städte- und Gemeindebund.

Gemeinden können Bauverfahren an die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen

In einem weiteren Antrag beschloss der Ausschuss für Regionen, dass Gemeinden künftig die Möglichkeit erhalten, ab einer gewissen Betriebsgröße Stallbauverfahren auf freiwilliger Basis an die Bezirkshauptmannschaften übertragen zu können. Die Landesregierung soll auf Basis dieses Antrages eine entsprechende Verordnung – ähnlich denen bei den Gewerbeverfahren – erlassen.

„Die Bezirksverwaltungsbehörden können bei ihrer Arbeit auf eigene Juristen zurückgreifen und haben auch leichter die Möglichkeit Amtssachverständige einzubinden.  Die Möglichkeit der freiwilligen Übertragung der Bauverfahren entlastet damit alle Beteiligten – Gemeinden, Anrainer und Tierhaltungsbetriebe – und ermöglicht hoffentlich auch eine raschere Abwicklung solcher Vorhaben“, erklärt VP-Gemeindesprecher Gemeindebund-Präsident LAbg. Erwin Dirnberger.

„politicum“ versteht sich als Zeitschrift, die die offene Diskussion pflegt. Zahlreiche, namhafte nationale und internationale Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und politischen Couleurs haben zu den verschiedensten aktuellen Themen Stellung bezogen. Zu Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur, Staats- und Demokratiereform u.v.m.

Die Liste der Themen sowie die Liste der über 1.800 Autorinnen und Autoren ist eine eindrucksvolle, bunte Vielfalt und ein kleines „Who is who“ der Steiermark, aber auch Österreichs.

Zur Webseite →

Südoststeiermark