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Investitionsschutz und Rechtssicherheit bereits beim Kauf der Registrierkassen!

Die Klubobleute LAbg. MMag.a Barbara Eibinger-Miedl (VP) und LAbg. Hannes Schwarz (SP) haben gemeinsam mit den Wirtschaftssprecherinnen 2. LTPräs. Manuela Khom (VP) und LAbg. Mag.Bernadette Kerschler (SP) einen Entschließungsantrag zur Registrierkassenpflicht eingebracht. Am 7. Juli 2015 wurde vom Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen – und mit ihm die Registrierkassenpflicht. Die Vorschriften für den sogenannten Manipulationsschutz treten erst ab 1. Jänner 2017 in Kraft, der Startcode vom Finanzamt für die dafür notwendige Sicherheitseinrichtung soll mit 1. Juli 2016 vorliegen.

MMag. Barbara Eibinger
MMag. Barbara Eibinger

„Es ist aber notwendig, dass zuerst die technischen Voraussetzungen klar definiert werden, bevor die Registrierkassen in den Betrieben installiert werden. Es muss daher schon beim Kauf einer Registrierkasse für die Unternehmerinnen und Unternehmer Investitionsschutz und Rechtssicherheit geben!“, fordern die Klubobleute  Eibinger-Miedl und Schwarz gemeinsam mit den Wirtschaftssprecherinnen Khom und Kerschler.

Mit einem Entschließungsantrag wird gefordert, dass die Bundesregierung noch vor Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht die Rechtssicherheit betreffend die Spezifikationen der Hard- und Software für Registrierkassensysteme herstellen und Unklarheiten darüber, welche Angaben (Warengruppen oder detaillierte Warenbezeichnungen) Registrierkassenbelege enthalten müssen, beseitigen soll.

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