Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz (StVAG) sieht derzeit in seinem § 17 für Kernstädte und regionale Zentren entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren betreffend Veranstaltungsstätten auf öffentlichem Gut und von überörtlicher Bedeutung, die über ein Gesamtfassungsvermögen von mehr als 10.000 Personen verfügen, vor.
„In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Beschränkung zu eng gefasst ist, weil auch in anderen Gemeinden Veranstaltungen stattfinden, die von einem Großteil der Ortsbevölkerung getragen und akzeptiert werden. Aus diesem Grund haben wir die begünstigende Regelung des § 17 nun auf alle steirischen Gemeinden ausgeweitet. Damit konnten wir diese Ungleichbehandlung gegenüber den kleineren Gemeinden ausräumen“, so die Abgeordneten Erwin Dirnberger (VP) und Bernadette Kerschler (SP) zur im Landtag beschlossenen Novelle.