PENDLER-EURO NEU

25 Cent für jeden Kilometer Arbeitsweg pro Arbeitstag für ALLE, auch für Teilzeitkräfte und Lehrlinge – so der neue Vorschlag von Pendlerobmann und Vizepräsident der steirischen Arbeiterkammer Franz Gosch. „Die bevorstehende Steuerreform muss als Chance genutzt werden, um auch die Pendlerförderung zu verbessern und gerechter zu gestalten! Schluss mit ungerechten Entfernungssprüngen und den Diskussionen, ob Öffis zumutbar sind oder nicht! Jetzt kilometergenaue Abrechnung für ALLE! Keine Differenzierung mehr zwischen kleiner und großer Pauschale! So werden Betriebe und Behörden bürokratisch entlastet, und jeder Pendler kann seine Förderung auf einem Bierdeckel ausrechnen.“

Günther Ruprecht, Franz Gosch, Franz Haberl
Günther Ruprecht, Franz Gosch, Franz Haberl

Unterstützt wird die Pendlerinitiative von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB und der ÖAAB-FCG-Fraktion in der AK. Dazu Franz Haberl, ÖGB-Vorsitzenderstv. Steiermark: „Mit der Steuerreform tut sich jetzt eine historische Chance auf, die Pendlerförderung in Österreich effizienter und gerechter zu gestalten. Auch Günther Ruprecht, ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzender in der steirischen Arbeiterkammer, erwartet eine breite Allianz für Verbesserungen im Sinne der Pendler im Zuge der Steuerreform.

Franz Gosch, der als Vater des vor zwei Jahren eingeführten Pendler-Euros gilt, sieht jetzt die Chance sein ursprüngliches Konzept im Sinne der Pendler zu verwirklichen. „Der ungeliebte Pendlerrechner kann abgestellt werden oder weiter als behördlicher Routenplaner dienen! Auch wenn die Benzinpreise seit Jahresanfang gefallen sind, der Kostendruck ist für die rund 350.000 steirischen Pendler enorm. Hinzu kommt, dass das derzeitige Fördersystem extrem unsozial ist!“ Gosch weist in diesem Zusammenhang auf die 20 km-Staffelung hin und rechnet vor: Ein Lannacher zum Beispiel, der täglich 19,6 km nach Raaba pendelt, erhält keine Unterstützung. Würde der Arbeitsweg 20,01 km betragen, hätte er 696 Euro Freibetrag. Außerdem seien die derzeitigen Zumutbarkeitsbestimmungen, ob Öffis benützt werden können, nicht mehr zeitgemäß (bei 40 km beträgt die Zumutbarkeit für den einfachen Arbeitsweg 100 Minuten!).

Noch krasser sei die Situation bei der großen Pauschale, meint Gosch und führt ein weiteres Beispiel an: „Ein Pendler der von Übelbach nach Graz-Thondorf 39 km pendelt, bekommt wegen ungünstiger Arbeitszeiten die große Pendlerpauschale mit 1.476 Euro. Kollegen aus Frohnleiten kommen auf 40,06 Kilometer und erhalten die 2.568 Euro große Pauschale. Das ist eine Differenz von 1.092 Euro!“, unterstreicht der oberste Pendlervertreter seine Forderung nach einem neuen Modell.

Die neue Formel für die Pendlerförderung lautet:
0,25 Euro für jeden Kilometer Arbeitsweg!
0,25 x KM-Distanz zum Arbeitsplatz x geleistete Arbeitstage = Pendlerförderung

Die Höhe der Pendlerentschädigung soll sich nach der tatsächlichen Länge des Arbeitsweges richten.
Sie soll auch Teilzeitkräfte und Lehrlinge miteinbeziehen und diesen die Aufwendungen fürs Pendeln entschädigen.

  • Sie soll auch Teilzeitkräfte und Lehrlinge miteinbeziehen und diesen die Aufwendungen fürs Pendeln entschädigen.
  • Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln soll keine Rolle mehr spielen.
  • Jeder Kilometer Arbeitsweg zählt 0,25 Euro pro Arbeitstag.
  • All jene, die keine Steuern zahlen, sollen vom errechneten Betrag ihres tatsächlichen Arbeitsweges netto 30 % als Pendlerprämie erhalten.

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