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Breitbandstrategie „Highway 2020“ vom Landtag Steiermark beschlossen!

Der Landtag Steiermark hat die von Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann vorgelegte Breitbandstrategie „Highway 2020“ einstimmig beschlossen. „Schnelles Internet ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Regionen wettbewerbsfähig sind, bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden können. Wir wollen jeder Steirerin und jedem Steirer eine leistungsfähige Auffahrt  auf den Datenhighway ermöglichen“, so Landesrat Buchmann vor dem Landtag. Gleichzeitig bekräftigte Buchmann die Forderung an Infrastrukturminister Alois Stöger nach einem entsprechenden Anteil aus der Breitbandmilliarde des Bundes für die Steiermark.

LR Dr. Christian Buchmann
LR Dr. Christian Buchmann

Die Bundesregierung stellt 2016 insgesamt 300 Millionen Euro für den Breitbandausbau bereit. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern besteht in der Steiermark aufgrund der topographischen Gegebenheiten in vielen Regionen noch Aufholbedarf. Ich erwarte daher vom Bund zwischen 75 und 80 Millionen“, so Buchmann. Wenn die Mittel in diesem Umfang fließen, könnten bis 2018 für alle steirischen Unternehmen und Haushalte die technischen Voraussetzungen für Internetanschlüsse mit Übertragungsraten bis 30 Megabit pro Sekunde geschaffen werden. Im flächendeckenden Vollausbau bis 2022 sollen dann für alle Steirerinnen und Steirer bis 100 Megabit pro Sekunde verfügbar sein.

Neben dem Bund stellt auch die EU bis 2020 finanzielle Mittel für den Breitbandausbau in den Regionen zur Verfügung. Zusammen mit den Förderungen von Bund und Ländern ergibt das ein Volumen von weiteren 53 Millionen Euro für Österreich. „Das Wirtschaftsressort reserviert ab 2015 jedes Jahr 700.000 Euro, damit möglichst viele EU-Mittel für den Breitbandausbau in die Steiermark fließen“, betont Landesrat Buchmann. Im Landesbudget für 2015 ist zudem eine Breitband-Sonderdotierung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen.

Die Versorgung mit ultraschnellem Internet in den Regionen wird ab 2015 auf Grund der Vorgaben der EU und in Abstimmung mit den Förderinstrumenten des Bundes auf drei Arten unterstützt:

  1. Flächenförderung: Förderung für Telekomunternehmen, die die Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gemeinden ausbauen. Es soll vor allem die Errichtung von Glasfasernetzen forciert werden, aber auch andere Technologien, wie Funknetze, können unterstützt werden.
  2. Förderung passiver Infrastruktur: Förderempfänger sind in erster Linie Gemeinden, die Unterstützung für die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserleitungen erhalten.
  3. Nutzungsförderung: mit diesem Programm wird die Nutzung von Breitbanddiensten forciert.

Neben der finanziellen Förderung des Breitbandausbaus zielt die Breitbandstrategie auf die verstärkte Nutzung bestehender Infrastrukturen und eine intensivere Zusammenarbeit mit Anbietern wie Energieunternehmen oder Stadtwerken ab. Außerdem sollen Landgemeinden motiviert werden, mit eigenen Initiativen zur Verbesserung der Internetversorgung beizutragen. Ziel ist, dass bei notwendigen Grabungsarbeiten zur Verlegung von Fernwärme-, Abwasser- oder Kanalleitungen Leerrohre für Glasfaser mitverlegt werden. „Rund 80 Prozent der Kosten für den Breitbandausbau entfallen auf Grabungsarbeiten. Diese Kosten könnten bei entsprechender Koordination deutlich reduziert werden“, betont Buchmann abschließend.

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