Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Als erstes Unternehmen im landesnahen Bereich hat die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG eine echte Strukturreform umgesetzt und fusioniert zum 1. Oktober 2014 ihre vier Teilgesellschaften zur neuen SFG. Damit werden jährlich mehr als zwei Millionen Euro eingespart, die wieder den heimischen Unternehmen zu Gute kommen.
„Die Zusammenführung der Wirtschaftsförderung in einer Gesellschaft ist ein wichtiger Reformschritt, der Vorbildwirkung hat. Die frei werdenden Mittel werden wir für Wachstumsprojekte steirischer Unternehmen und damit für Arbeitsplätze einsetzen“, freut sich Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann.
Die Wirtschaftsförderung war in der Steiermark bislang auf vier Gesellschaften aufgeteilt: Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) war für Förderungen, die Wirtschaftsentwicklung und die Bewusstseinsbildung verantwortlich, die IF (Innofinanz – Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungsgesellschaft) gestaltete und verwaltete die Immobilien und Impulszentren, die Aufgabe der StBFG (Steirische Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft) war das Beteiligungsgeschäft und die STUG (Steirische Umstrukturierungsgesellschaft) führte Sanierungsfälle durch.
Aus 4 mach 1!
Nach einem Prozess, der sich über 18 Monate erstreckte, ist nun die Fusionierung aller vier Gesellschaften abgeschlossen: Mit 1. Oktober 2014 sind alle Wirtschaftsförderungs-Agenden in der SFG konzentriert. Die größten Herausforderungen dabei waren die bestehenden Beteiligungen an Firmen, die Anteilsverknüpfungen mit der heimischen Bankenlandschaft und die möglichst nahtlose Übernahme der Immobilien aus der Innofinanz. „Wir haben im Wirtschaftsressort bereits die Förderungsprogramme fokussiert und Personal reduziert. Mit der Fusion setzen wir die Reformen konsequent fort und beweisen einmal mehr, dass wir auch bei schwierigen internen Aufgaben Grenzen überschreiten können, wie es sich für eine ,region unlimited’ gehört“, so Buchmann.