Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Nach der heutigen (13.08.2014) Sondersitzung der Landesregierung haben die Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer noch einmal die Beweggründe für die Gemeindestrukturreform untermauert. Die Landesregierung hat zuvor weitere 11 Äußerungen zu den Anträgen auf Normenkontrolle gegen das Gemeindestrukturreformgesetz beschlossen. „Die Sondersitzung war lediglich wegen der Einhaltung der Fristenein formalrechtlicher Akt, da braucht es keine Aufregung“, stellte LH Voves gleich klar.
Die Landesregierung habe in dieser Stellungnahme neuerlich ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeindestrukturreform sinnvoll ist, damit „wir weiter lebensfähige Gemeinden haben, die aus eigener Kraft überleben können“, so der Landeshauptmann. „Wir argumentieren dabei ja auch nicht nur mit Einsparungen, das können nur die zusammenwachsenden Gemeinden selbst erarbeiten“, erklärt Voves weiter.
LH-Vize Schützenhöfer unterstrich noch einmal den Erfolg der Überzeugungsarbeit seitens der Reformpartner vor Ort: „Von 385 betroffenen Gemeinden haben nur 40Gemeinden angefochten, nun entscheidet der Rechtsstaat. Ich hoffe auf rasche ersteErkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes schon im Herbst.“ Generell sei die Notwendigkeit der Strukturreform sehr gut begründet und inhaltlich fundiert argumentiert. „Wir machen das ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil wir nur so den ländlichen Raum stärken können“, so Schützenhöfer weiter.
Der Kritik der FPÖ hielt LH Voves entgegen: „Die Freiheitlichen sagen ja immer, dass sie eigentlich für Reformen sind. Nur bei den 40 Gemeinden hängen sie sich nun in der bekannten populistischen Art darauf.“ Die Gesprächsbereitschaft auch für diese Gemeinden bliebe natürlich seitens des Landes aufrecht und die Hand bleibt auch ausgestreckt. „Wir machen halt etwas, was in Österreich ausgestorben scheint: Wir schielen nicht nach Wahlerfolgen, sondern arbeiten inhaltlich und tun das Richtige für das Land“, so Schützenhöfer abschließend.
Schlussendlich sei man seitens der Reformpartner jedenfalls guter Dinge, dass der Verfassungsgerichtshof in höchstem Prozentsatz im Interesse der Strukturreform entscheiden werde.