Überarbeiteter Pendlerrechner jetzt online

Die Testphase des Pendlerrechners endete letzte Woche. „Die Einführung des Pendlerrechners Anfang des Jahres sollte eine große Erleichterung für die 1,8 Mio. Pendlerinnen und Pendler in Österreich (350.000 in der Steiermark) bringen. Dieser europaweit einzigartige Behördenrechner ermittelt, ob und in welcher Höhe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pendlerpauschale und ein Pendlereuro zusteht.

AK-Vizepräsident Franz Gosch
AK-Vizepräsident Franz Gosch

Da es vielfach bei der Berechnung des Arbeitsweges zu Unstimmigkeiten gekommen ist, hat sich Pendlerobmann und AK Vizepräsident Franz Gosch für eine Überarbeitung im Sinne der Pendlerinnen und Pendler eingesetzt. Dieser Prozess ist jetzt abgeschlossen: Die Expertengruppe im Finanzministerium hat sich die Problemfälle, welche von der Pendlerinitiative weitergeleitet wurden, genauestens angesehen und entsprechende Verbesserungen vorgenommen. Der adaptierte Pendlerrechner geht am 25. Juni online und hat 80% der eingebrachten Beschwerdefälle gelöst, soweit dies im Rahmen der bestehenden Rechtslage möglich war. „Jetzt herrschen faire Verhältnisse, welche noch durch eine neue Verordnung abgesichert werden“, so Franz Gosch.

„Unser besonderer Dank gilt dem ÖAAB mit seiner Obfrau Bundeministerin Johanna Mikl-Leitner, die im Finanzministerium Druck gemacht hatte um die gesammelten Anliegen der Pendlerinnen und Pendler in die Verbesserungen einzubringen.

Die Frist zur Abgabe der Erklärung beim Arbeitgeber wurde bis 30. September 2014 verlängert. Das heißt all jene, die noch kein Formular (Ausdruck des Pendlerrechners) abgegeben haben, haben noch bis Ende September Zeit. Und all jene, die bereits ein Formular abgegeben haben, müssen kein neues Formular abgeben. Es sei denn der Pendlerrechner weist aufgrund der Anpassungen ein für sie besseres Ergebnis aus. In diesem Fall können sie erneut ein Formular im Lohnbüro einreichen welches dann als Grundlage für die Pendlerpauschale gilt.

„Das bedeutet Rechtssicherheit für alle“, so Pendlervertreter Gosch und weiter: „Sollte im Einzelfall trotz Überarbeitung des Pendlerrechners kein zufriedenstellendes Ergebnis herauskommen, dann gibt es noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung Anfang nächsten Jahres einzureichen und danach einen allenfalls negativen Steuerbescheid zu beeinspruchen“, so Gosch abschließend.

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