Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Nachdem durch die teilweise Aufhebung des Grunderwerbssteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof im November 2012 eine Neuregelung der Grunderwerbssteuer per 1.6.2014 notwendig geworden war, wurde gestern der neue Gesetzesentwurf vom Finanzministerium in Begutachtung geschickt. ÖAAB-Landesobmann Christopher Drexler: „Mit der nunmehrigen Lösung hat die ÖVP mit Vizekanzler Michael Spindelegger einen wichtigen Erfolg für Familien und Eigenheimbesitzer erzielt, indem zusätzliche steuerliche Belastungen verhindert werden konnten.“
Wäre es bis 1.6.2014 zu keiner diesbezüglichen Lösung gekommen, wäre ab diesem Zeitpunkt bei allen Erbschaften und Schenkungen der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage für die Berechnung herangezogen worden, was zu einer Verdreifachung der Grunderwerbssteuer geführt hätte. „Ich freue mich, dass diese solide Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden konnte – Mehrbelastungen wurden verhindert und bestehende Befreiungsbestimmungen bleiben aufrecht. Somit gibt es mit uns keine Vermögenssteuer durch die Hintertür und keine weiteren Belastungen für all jene, die sich durch Leistung etwas erarbeiten!“, so ÖAAB-Landesobmann Drexler.