Nach schwierigen Verhandlungen und einem intensiven Zusammenspiel aller Beteiligten konnte ein wichtiger Erfolg erreicht werden, zeigte sich heute, Donnerstag, ÖVP-Finanzsprecher Abg. Andreas Zakostelsky zufrieden und verwies auf die nunmehrigen Änderungen beim Gewinnfreibetrag und der GmbH-Reform im Abgabenänderungsgesetz.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner werden im heutigen Finanzausschuss folgende Änderungen eingebracht: „Der steuerbegünstigte Gewinnfreibetrag bleibt zu 100 Prozent erhalten, der Gewinnfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro im Jahr bleibt ebenfalls bestehen. Und für Gewinne über 30.000 Euro pro Jahr bleibt die steuerbegünstigte Investitionsmöglichkeit in Form von Realinvestitionen oder Investitionen in Wohnbauanleihen bestehen“, erläuterte der ÖVP-Finanzsprecher.
Zudem bleibe die ursprüngliche Intention der GmbH Neu als attraktives Angebot an Neugründer voll erhalten, unterstrich Zakostelsky. „Das bedeutet eine Reduzierung des Startkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro und der Mindest-Körperschaftssteuer in den ersten fünf Jahren auf 500 Euro.“
Ebenso wird die Deckelung der Normverbrauchsabgabe im Zuge der Beratungen eingebracht.
„Damit zeigt sich eindeutig, dass die ÖVP die Sorgen der heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer ernst nimmt. Wir setzen uns weiterhin für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich ein“, schloss der ÖVP-Abgeordnete.